Datenschutz Arbeitnehmer
Datenschutz sicher stellen
Ben möchte sich über den Schutz seiner Daten informieren. Welche Grundsätze muss seine Arbeitgeberin befolgen, um Bens Daten korrekt zu bearbeiten und damit seine Daten zu schützen?
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Anwendbares Datenschutzrecht
In erster Linie ist die Arbeitgeberin an das Schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) gebunden.
Seit Mitte 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DGSVO) in Kraft, die je nach Ausrichtung des Unternehmens auch in der Schweiz zu beachten ist. Schreibt die Arbeitgeberin beispielsweise ihre Stellen im Internet aus und analysiert sie die Seitenaufrufe aus dem EU-Ausland ist die DGSVO für die so gewonnenen Daten anwendbar. Die DGSVO ist zudem insofern relevant, als dass deren Regelungen voraussichtlich in die laufende Revision des DSG fliessen wird.