Selbstständige/-r
Unternehmer/-in sein
Buchführung
ordentliche Buchhaltung umfasst Inventar, Bilanz und Erfolgsrechnung. Verpflichtet dazu sind:
- Einzelfirma und Kollektivgesellschaft sobald sie einen Jahresumsatz von mindestens 500‘000.- CHF erwirtschaften
- GmbH und AG ab Eintrag ins Handelsregister
vereinfachte Buchhaltung umfasst die Informationen über Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögenslage: Verpflichtet dazu sind:
- Einzelfirma und Kollektivgesellschaft, solange sie einen Jahresumsatz von unter 500‘000.- CHF erwirtschaften
Buchhaltung und die Belege sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren.