Selbstständige/-r
Vor der Unternehmensgründung
Rechtsform
Unternehmensgründer/-in entscheidet sich für eine Rechtsform
- Einfache Gesellschaft: Zwei oder mehr Personen vereinbaren vertraglich einen Zweck, den sie gemeinsam verfolgen. Sie haften grundsätzlich solidarisch, persönlich und unbeschränkt.
- Einzelunternehmung: Ist eng verbunden mit der inhabenden Person, welche mit ihrem gesamten persönlichem Vermögen haftet.
- Kollektivgesellschaft: Zwei oder mehr natürliche Personen vereinbaren, ein Gewerbe zu betreiben. Sie haften solidarisch, persönlich und unbeschränkt.
- Aktiengesellschaft (AG): Eine oder mehrere Personen gründen AG; haften grundsätzlich nicht persönlich.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Eine oder mehrere Personen gründen GmbH, haften nicht persönlich (Ausnahme: Durchgriff).