Datenschutz Kunden
Rechtsweg
Ein Unternehmen und dessen Kunde Til sind sich in Sachen Datenschutz nicht einig und sehen sich vor Gericht wieder. Was muss Til dabei beachten?
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Fristen & Formvorschriften
Datenschutzrechtliches Verfahren DSG
Zivilverfahren
Besteht im betreffenden Kanton ein Handelsgericht, ist dieses zur Beurteilung von Streitigkeiten aufgrund einer Persönlichkeitsverletzung durch eine Datenverarbeitung zuständig, sofern die beklagte Person bzw. das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Andernfalls ist das Gericht am Wohnsitz bzw. Sitz der beklagten Person, zuständig. Die Fristen richten sich nach der Zivilprozessordnung und sind auf den jeweiligen Beschlüssen und Urteilen vermerkt.
Strafverfahren
Zuständig für die Verfolgung und Beurteilung einer Straftat sind die Behörden des Ortes, an dem die Tat verübt worden ist. Die Fristen richten sich nach der Strafprozessordnung und sind auf den jeweiligen Beschlüssen und Urteilen vermerkt.
* Datenschutzrechtliches Verfahren DSGVO
Hat das Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat eine Niederlassung, sind die Gerichte dieses Staates für Tils Klage zuständig. Wahlweise kann Til die Klage auch bei den Gerichten des Mitgliedstaates erheben, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
Hat das Unternehmen in keinem EU-Mitgliedstaat eine Niederlassung, sind die Gerichte des Mitgliedstaates zuständig, in dem Til seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.