Sextortion

Rechtsweg

Ben wurde Opfer von Sextortion und will sich auf dem Rechtsweg wehren. Wie muss er dabei vorgehen?

Strafverfahren

Straftatbestände

Fake Sextortion

Hat Ben ein Lösegeld bezahlt, kann er Anzeige bei der Polizei wegen Erpressung erstatten.

Sextortion via Live-Chat

Hat Ben ein Lösegeld bezahlt, kann er Anzeige bei der Polizei wegen Erpressung erstatten; hat er kein Lösegeld bezahlt, kann er Anzeige wegen versuchter Erpressung erstatten. Insbesondere wenn Ben minderjährig ist, werden Polizei und Staatsanwaltschaft auch prüfen, ob strafbare Pornografie vorliegt.

Sextortion via Malware

Hat Ben ein Lösegeld bezahlt, kann er Anzeige bei der Polizei wegen Erpressung erstatten; hat er kein Lösegeld bezahlt, kann er Anzeige wegen versuchter Erpressung erstatten. Insbesondere wenn Ben minderjährig ist, werden Polizei und Staatsanwaltschaft auch prüfen, ob strafbare Pornografie vorliegt. Des Weiteren ist eine strafbare Verletzung des Geheimbereiches durch Aufnahmegeräte denkbar. Weitere mögliche Straftatbestände sind die unbefugte Datenbeschaffung oder das unbefugte Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem.

Sextortion im persönlichen Umfeld

Droht eine Person aus dem persönlichen Umfeld mit der Veröffentlichung von Aufnahmen aus Bens Geheimsphäre, kann er Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft wegen Erpressung oder versuchter Erpressung erstatten, sofern die Person Geldforderungen stellt.

Verlangt die Person, dass Ben etwas tut, unterlässt oder duldet – so etwa dass Ben eine Beziehung mit ihr eingeht – kann Ben sie wegen Nötigung oder versuchter Nötigung anzeigen.

Verfahren

Die Strafprozessordnung regelt den Ablauf des Strafverfahrens. Es umfasst das von der Staatsanwaltschaft geleitete Vorverfahren sowie die Hauptverhandlung vor Gericht.

Hat Ben Anzeige erstattet, teilt die zuständige Strafverfolgungsbehörde ihm auf Anfrage mit, ob sie ein Strafverfahren einleitet und wie sie es erledigt. Als geschädigte Person kann Ben erklären, dass er sich als Straf- oder Zivilkläger am Verfahren beteiligen will. Als Privatkläger ist er Partei im Strafverfahren.

Ist Ben Partei und hat er ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung eines Entscheides, kann er gegen den erstinstanzlichen Entscheid ein Rechtsmittel ergreifen. Gegen den letztinstanzlichen kantonalen Entscheid steht die Beschwerde ans Bundesgericht zur Verfügung.

Kosten

Im Strafverfahren tragen grundsätzlich Bund und Kantone die Verfahrenskosten, die Strafbehörde kann aber unter Umständen Rückgriff nehmen. Die Verfahrensleitung der Rechtsmittelinstanz kann Ben als Privatkläger zudem grundsätzlich verpflichten, innert Frist für allfällige Kosten und Entschädigungen eine Sicherheit zu leisten.

Zivilverfahren

Gegenstand

Wer droht, gegen den Willen einer Person Aufnahmen von ihr zu verbreiten oder wer die Aufnahmen tatsächlich verbreitet, begeht eine zivilrechtliche Persönlichkeitsverletzung. Ben kann deswegen beim Gericht beantragen, die drohende Verletzung zu verbieten, die bestehende Verletzung zu beseitigen oder die Widerrechtlichkeit der Verletzung festzustellen. Vorbehalten bleiben die Klagen auf Schadenersatz und Genugtuung sowie auf Herausgabe eines Gewinnes.

Insbesondere bei Sextortion im persönlichen Umfeld kann Ben zudem auch beantragen, dass ein Gericht der Person verbietet, mit ihm Kontakt aufzunehmen.

Verfahren

Lautet die Klage auf einen Betrag unter 30 000 CHF und / oder auf das Verbot der Kontaktaufnahme, entscheidet das Gericht im vereinfachten Verfahren. Das Verfahren beginnt grundsätzlich mit einem Schlichtungsversuch. Gegen den erstinstanzlichen Entscheid kann eine Partei Berufung einlegen. Gegen den letztinstanzlichen kantonalen Entscheid steht die Beschwerde ans Bundesgericht zur Verfügung.

Kosten

Das Gericht kann von der klagenden Partei einen Vorschuss bis zur Höhe der mutmasslichen Gerichtskosten verlangen. Das Gericht auferlegt die Gerichtskosten und die Parteientschädigung grundsätzlich der unterliegenden Partei.

Fristen & Formvorschriften

Strafverfahren

Verfahren

Zuständig für die Verfolgung und Beurteilung einer Straftat sind die Behörden des Ortes, an dem die Tat verübt worden ist. Bei der Fake Sextortion, der Sextortion via Live-Chat oder via Malware liegt dieser Ort oft im Ausland. Ist nur der Erfolg der Straftat in der Schweiz eingetreten, so liegt die Zuständigkeit bei den Behörden am Erfolgsort.

Will Ben sich als Privatkläger im Strafverfahren beteiligen, muss er dies spätestens bis zum Abschluss des Vorverfahrens der Strafverfolgungsbehörde mitteilen. Gibt er von sich aus keine Erklärung ab, weist ihn die Staatsanwaltschaft auf diese Möglichkeit hin. Ben kann die Erklärung schriftlich oder mündlich zu Protokoll geben.

Die jeweils zu beachtenden Fristen richten sich nach der Strafprozessordnung und sind auf den jeweiligen Beschlüssen und Urteilen vermerkt.

Zivilverfahren

Verfahren

Zuständig für die Klage aus Persönlichkeitsverletzung ist das Gericht am Wohnsitz einer der Parteien.


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