Unterwegs

Muss ich als Teilzeit-Carfahrerin an die obligatorische Weiterbildung?

Grundsätzlich ja. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht unabhängig davon, ob Sie haupt- oder nebenberuflich als Carchauffeurin arbeiten.

Sie benötigen zum gewerbsmässigen Transport von Personen mit einem Motorwagen der Kategorie D oder Unterkategorie D1 nebst dem entsprechenden Führerausweis einen Fähigkeitsausweis für den Personentransport. Haben Sie die entsprechenden Prüfungen bestanden, ist der Fähigkeitsausweis fünf Jahre lang gültig. Wollen Sie den Fähigkeitsausweis verlängern lassen, müssen Sie innerhalb von fünf Jahren vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine Weiterbildung absolvieren, die 35 Stunden dauert. Eine Verkürzung bzw. Dispens von dieser Weiterbildung ist nur dann möglich, wenn Sie im Hauptberuf Lastwagenchauffeurin sind und in diesem Rahmen bereits die erforderlichen Stunden absolviert haben.