Wohnen

Nachmieter will nur Wohnung: Muss ich den Parkplatz weiter zahlen?

Hat der Mieter den Parkplatz zusammen mit der Wohnung gemietet, muss er einen Nachmieter für beides finden. Bei ausdrücklich separaten Mietverträgen hingegen kann der Mieter den Parkplatz unabhängig und innerhalb der im Vertrag festgehaltenen Fristen kündigen.

Wer einen Autoeinstellplatz oder einen Parkplatz zusammen mit der Wohnung gemietet hat, muss sich für beides an dieselben Bedingungen halten. Möchte der Mieter ausserterminlich kündigen, muss er für Wohnung und Parkplatz einen für die Vermieterin zumutbaren Nachmieter vorschlagen. Zumutbar ist ein Mieter insbesondere dann, wenn er den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen übernehmen kann und will. (Siehe auch «Kündigung Mietwohnung – Nachmieter»)

Es ist auch möglich, mit der Vermieterin der Wohnung einen zusätzlichen und separaten Vertrag über einen Autoeinstellplatz oder einen Parkplatz abzuschliessen. Damit dieser als unabhängig gilt, muss darin ausdrücklich festgehalten sein, dass die Miete des Parkplatzes unabhängig von der Miete der Wohnung erfolgt. Von Gesetzes wegen gilt hier eine Kündigungsfrist von zwei Wochen auf Ende einer einmonatigen Mietdauer. Die Vorschrift ist jedoch nicht zwingend, der Mietvertrag kann auch andere und längere Kündigungsfristen bestimmen.

Aufgepasst: Auch wenn der Mieter den Autoeinstellplatz oder den Parkplatz erst zu einem späteren Zeitpunkt gemietet hat, kann die Vermieterin unter Umständen darauf beharren, dass der Nachmieter beides übernimmt. Dann nämlich, wenn der Mietvertrag nicht ausdrücklich festhält, dass die Vermieterin den Autoeinstellplatz oder den Parkplatz unabhängig von der Wohnung vermietet.

Aktualisiert am 30. November 2023