Arbeiten

Muss ich mein Privatauto für Geschäftsreisen verwenden?

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer sein Privatauto nicht zu beruflichen Zwecken nutzen, sondern die Arbeitgeberin muss es zur Verfügung stellen sofern dies zur Erledigung der Arbeit notwendig ist. Arbeitgeberin und Arbeitnehmer können jedoch etwas anderes vereinbaren. In jedem Fall schuldet die Arbeitgeberin Auslagenersatz.

In aller Regel stellt die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer die für seine Tätigkeit nötigen Geräte und das notwendige Material zur Verfügung. Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall, muss die Arbeitgeberin die mit der Nutzung des Privatautos verbundenen Auslagen ersetzen.

Arbeitsgeräte sind Sache der Arbeitgeberin

Die Arbeitgeberin muss den Arbeitnehmer mit den Arbeitsgeräten und dem Material ausrüsten, welches dieser zur Erledigung seiner Arbeit benötigt. Braucht er ein Fahrzeug für seine Tätigkeit, muss die Arbeitgeberin dieses in der Regel zur Verfügung stellen.

Arbeitgeberin und Arbeitnehmer können die Nutzung des Privatautos zu Geschäftszwecken vereinbaren. Hat der Arbeitnehmer also der geschäftlichen Nutzung seines Privatautos mit einer entsprechenden Vertragsklausel oder mit der bereits erfolgten regelmässigen geschäftlichen Nutzung zugestimmt, kann der Chef verlangen, dass der Arbeitnehmer für geschäftlich notwendige Fahrten (weiterhin) sein Privatfahrzeug nutzt. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitnehmer in einer Funktion oder in einer Branche arbeitet, in welcher es üblich ist, ein Privatauto zu stellen.

Arbeitgeberin schuldet Auslagenersatz für geschäftliche Fahrten

Nutzt der Arbeitnehmer mit dem Einverständnis der Arbeitgeberin sein Privatfahrzeug für berufliche Fahrten, muss die Arbeitgeberin die damit verbundenen Auslagen ersetzen. Dazu gehören die üblichen Aufwendungen für Betrieb und Unterhalt des Autos wie Benzin, Öl, Service oder Reparaturen. (Siehe auch: «Darf ich mein Auto am Arbeitsplatz laden?»)

Zusätzlich muss die Arbeitgeberin anteilsmässig die öffentlichen Abgaben für den Privatwagen übernehmen wie beispielsweise die Kosten für die Autobahnvignette. Ebenso muss sie einen Anteil an die Entschädigung für die Abnützung des Fahrzeuges leisten sowie an die Prämien für die Haftpflichtversicherung.

Aktualisiert am 15. Juni 2023