Familie

Hat die Heirat einen Einfluss auf den Nachnamen unserer Kinder?

Heiraten Eltern nach der Geburt der gemeinsamen Kinder, müssen sie bei der Eheschliessung bestimmen, welchen Nachnamen diese Kinder tragen sollen. Sind die Kinder bereits über 12 – jährig, müssen sie einer allfälligen Namensänderung zustimmen.

Die Eltern können sich bei der Eheschliessung für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden oder angeben, welchen Ledignamen ihre Kinder tragen sollen. Eine allfällige Namensänderung erfolgt so mit der Trauung automatisch. Nicht möglich ist es, für die gemeinsamen Kindern unterschiedliche Namenserklärungen abzugeben. Die Brautleute können also nicht für ihren Sohn den einen Ledignamen als Nachnamen wählen und für ihre Tochter den anderen Ledignamen. Ebenso ist es nicht möglich, den Kindern einen auf eine vorherige Ehe zurückgehenden angeheirateten Namen zu geben. Schliesslich ist es aktuell auch nicht möglich, den Kindern einen Doppelnamen zu geben. Dies soll sich aber nach dem Willen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ändern, der Bundesrat unterstützt diese Gesetzesrevision. (Siehe auch: «Dürfen wir unserem Kind die Nachnamen beider Elternteile geben?»)

Aufgepasst: Hat eines oder mehrere der Kinder zum Zeitpunkt der Eheschliessung seiner Eltern das zwölfte Altersjahr bereits vollendet, können die Eltern seinen Namen nur mit dessen Zustimmung ändern.

Aktualisiert am 15. Februar 2024