Konsum & Internet

Mein Sohn (17) hat online ein Auto ersteigert. Haften wir als Eltern?

Grundsätzlich nein. Ihr Sohn ist minderjährig und damit handlungsunfähig.

Ihr Sohn darf entsprechend einen Vertrag über einen Autokauf grundsätzlich nur mit der Zustimmung seiner gesetzlichen Vertretung, also in der Regel seiner Eltern, eingehen. Ohne Ihre vorherige oder nachträgliche Zustimmung ist der Vertrag über den Autokauf nicht rechtsgültig zustande gekommen.

Verkäuferin sofort in Kenntnis setzen

Aber Achtung: Sie müssen der Anbieterin unmittelbar nach Kenntnis des Kaufs mitteilen, dass Sie mit dem Kauf nicht einverstanden sind. Falls Ihr Sohn das Auto mit seinem eigenen Vermögen finanzieren kann, haftet er mit diesem Vermögen.

Aufsichtspflicht

Falls Ihr Sohn den Kauf jedoch über Ihr Konto bei der Plattform ersteigert hat, sind Sie auf das Entgegenkommen des Verkäufers angewiesen: Sie haben eine Aufsichtspflicht und es liegt in Ihrer Verantwortung, dass nicht Unberechtigte Zugang zu Ihrem Nutzerkonto haben.