Wohnen

Darf ich während der Ferien meine Wohnung über AirBnB vermieten?

Es kommt darauf an. Bei der Vermietung über AirBnB handelt es sich um eine Form der Untermiete. Diese ist grundsätzlich erlaubt, solange Sie gewisse Regeln einhalten.

Die Vermieterin informieren

Sie müssen als erstes Ihre Vermieterin informieren, dass Sie die Wohnung über AirBnB untervermieten möchten. Es ist dabei nicht notwendig, dass Sie Ihre Vermieterin über jeden einzelnen AirBnB – Gast informieren. Hingegen müssen Sie sie über die Bedingungen, unter welchen Sie die Wohnung anbieten, orientieren.

Ablehnung bei nachteiligen Bedingungen

Die Vermieterin kann Untermietbedingungen ablehnen, wenn sie für ihn oder die anderen Mietparteien sehr nachteilig sind. Ob dies der Fall ist, hängt stark von der Art der Wohnung ab. Wohnen Sie beispielsweise in einem verkehrsberuhigten Quartier mit zahlreichen Kindern, darf Ihre Vermieterin eine Untermiete über AirBnB ablehnen, wenn dadurch ein zu grosses Verkehrsaufkommen zu erwarten ist. Die Vermieterin kann die Untermietbedingungen auch ablehnen, wenn Sie einen überrissenen Preis für Ihre Wohnung verlangen. Sie dürfen durch die Untervermietung nämlich keinen Gewinn machen. Tun Sie es doch, ist dies missbräuchlich und berechtigt die Vermieterin, den Gewinn einzuziehen.

Meldepflicht für ausländische Gäste

Übrigens wird sich nicht nur Ihre Vermieterin für Ihre AirBnB-Pläne interessieren. Falls Sie Gäste mit einem ausländischen Pass beherbergen, müssen Sie diese der zuständigen Ortspolizei melden: Das Ausländergesetz legt eine Meldepflicht für ausländische Gäste fest. Diese Pflicht gilt nicht nur für professionelle Betriebe, sondern auch für Personen, welche nur ab und zu Gäste gegen Entgelt beherbergen.

Kurtaxe nicht vergessen

Dass Sie Gäste gegen Entgelt beherbergen wollen, interessiert wiederum die lokalen Tourismusverbände: Ob und wie Ihre Gäste Kurtaxen bezahlen müssen, hängt davon ab, in welchem Kanton sich Ihre Wohnung befindet. In einigen Kantonen sind die Kurtaxen gar kommunal geregelt. In den Kantonen Zug, Baselstadt, Baselland, Schaffhausen und Zürich zieht AirBnB die Kurtaxen direkt bei Gast ein und leitet sie weiter. AirBnB ist aktuell mit weiteren Kantonen und Gemeinden in Verhandlungen über eine automatisierte Einziehung.

Aktualisiert am 20. Februar 2020