Behörden

Meine Mutter lässt sich gehen - kann ich die Beistandschaft verlangen?

Grundsätzlich nein, und zwar auch dann nicht, wenn sich Ihre Mutter nach dem Tod Ihres Vaters gehen lässt und kaum isst. Auch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kann sich weigern, etwas zu unternehmen.

Ihre Mutter hat im Grundsatz das Recht, sich so zu verhalten, wie sie möchte, auch wenn Ihnen ihr Verhalten Sorge bereitet. Falls sie beispielsweise kaum noch isst oder sich sonst gehen lässt, können Sie nur etwas machen, wenn eine Selbstgefährdung vorliegt.

Sind Sie der Ansicht, dass Ihre Mutter nicht mehr oder nicht mehr vollständig urteilsfähig ist, können Sie bei der KESB eine Gefährdungsmeldung machen. Sie prüft die Situation, ist aber weder an Ihren Antrag gebunden noch muss sie Sie über den Ausgang des Verfahrens informieren. Allerdings dürften Sie als nahestehende Person dazu berechtigt sein, gegen den abschliessenden Entscheid der KESB Beschwerde einzulegen.