Gesundheit

Müssen Adoptiveltern Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten?

Künftige Adoptiveltern müssen der für die Adoption zuständigen kantonalen Behörde Auskunft über ihren Gesundheitszustand geben. Die Behörde darf die Adoption nur bewilligen, wenn diese dem Kindeswohl dient.

Wer in der Schweiz wohnt und ein Kind adoptieren will, benötigt eine Bewilligung der kantonalen Behörde. Diese prüft die Adoptionseignung der adoptionswilligen Personen. Kinder adoptieren darf nur, wer gesundheitlich in der Lage ist, das Kindeswohl zu gewährleisten.

Kindeswohl bei Adoption zentral

Die zuständige kantonale Behörde darf eine Adoption nur bewilligen, «wenn die gesamten Umstände erwarten lassen, dass sie dem Wohl des Kindes dienen». Sie muss deswegen abklären, ob die künftigen Adoptiveltern geeignet sind und insbesondere über eine Gesundheit verfügen, welche für «gute Pflege, Erziehung und Ausbildung des Kindes Gewähr bieten».

Bei der Prüfung muss sich die Behörde allerdings an die Bundesverfassung halten. So darf sie einen Adoptionsantrag beispielsweise nicht einfach mit dem Hinweis auf eine Erkrankung ablehnen. Sie muss vielmehr begründen, warum diese Erkrankung es unmöglich macht, als Adoptivmutter oder -vater das Kindeswohl zu gewährleisten.

Aktualisiert am 12. Januar 2023