Unterwegs

Geheiratet, Namen geändert – muss ich nun mein Flugticket anpassen?

Die Angaben auf dem Flugticket müssen mit den Angaben auf dem offiziellen Ausweis übereinstimmen. Steht der «falsche» Name auf dem Flugticket, muss der Fluggast den Namen über die Airline anpassen lassen oder ein neues Ticket kaufen. Je nach Zielland ist es auch möglich, mit dem alten Ausweisdokument zu reisen.

Wer mit dem Flugzeug reist, muss sicherstellen, dass der Name auf dem Flugticket mit jenem auf dem offiziellen Ausweisdokument – Pass oder Identitätskarte – übereinstimmt. Falls für die Einreise in das Zielland ein Visum oder eine Reisegenehmigung notwendig ist, muss der Name auf diesen Dokumenten ebenfalls mit jenem auf dem offiziellen Ausweis übereinstimmen.

Ändert der Fluggast wie eben beispielsweise durch eine Heirat seinen Namen, ist via Airline meist die Änderung des Namens auf dem Ticket möglich. Sofern der Fluggast noch kein neues Ausweisdokument beantragt und erhalten hat, kann er in aller Regel auch noch mit dem alten Ausweis reisen.

Je nach Airline neues Ticket günstiger

Wie teuer eine nachträgliche Namensänderung kommt, hängt von der jeweiligen Airline ab. Oft ist es möglich, kostenlos oder gegen eine Gebühr den Namen auf dem Ticket anpassen zu lassen.

Gerade bei Billigfliegern ist es hingegen meist günstiger, ein neues Ticket zu kaufen, da diese oft hohe Gebühren für eine Änderung verlangen. Es gibt auch Airlines, die eine nachträgliche Namensänderung gar nicht anbieten. Auch in diesem Fall bleibt dem frisch verheirateten Fluggast nichts anderes übrig, als das Ticket zu stornieren und ein neues zu kaufen.

CH-Pass und ID bleiben auch nach Namensänderung gültig

Anders als beispielsweise in Deutschland bleibt ein Schweizerischer Reisepass oder eine Schweizerische Identitätskarte auch nach einer Namensänderung gültig, sofern die Person nicht bereits über einen neuen offiziellen Ausweis verfügt. Falls der Fluggast also Ticket sowie allfälliges Visum oder eine Reisegenehmigung unter seinem alten Namen gekauft hat, kann er unter Umständen noch mit dem alten Ausweis reisen. Um jedoch Probleme bei der Einreise auszuschliessen, sollte er sich vorgängig bei der Airline oder bei der Botschaft des Reiselandes erkundigen.

Aufgepasst: Wer bereits vor der Trauung weiss, dass er kurz nach der Hochzeit ins Ausland reisen möchte, kann den Pass oder die Identitätskarte «maximal 60 Arbeitstage vor der Trauung einen Ausweis mit den nach der Trauung gültigen Personaldaten beantragen». Der Zivilstandsbeamte kann den Ausweis der antragstellenden Person anlässlich der Trauung übergeben.

Aktualisiert am 29. Februar 2024