Familie

Darf mein minderjähriger Sohn sich in einem Solarium bräunen?

Bald nicht mehr. Der Bundesrat hat die Vorschrift, wonach Minderjährige nicht in ein Solarium gehen dürfen, per 1. Juni 2019 in Kraft gesetzt.

Als Solarium gilt dabei jede Anlage, jedes Gerät und jede Lampe, die mit ultravioletter Strahlung auf die Haut einwirkt. Die Betreiberin des Solariums muss sicher stellen, dass Personen unter 18 Jahren das Solarium nicht benutzen können.

Übergangsfrist für Betreiberinnen

Betreiberinnen von Solarien müssen ihre Betriebe bis spätestens zum 1. Januar 2022 so angepasst haben, dass Personen unter 18 Jahren das Solarium nicht mehr nutzen können.

Vollzug durch die Kantone

Die Kantone kontrollieren stichprobeweise die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben der Herstellerin des Solariums. Zu diesen gehört eine Auflistung jener Personengruppen, welche Solarien nicht benutzen dürfen. Gemäss der harmonisierten europäischen Produktenorm für Hautbestrahlungsgeräte gehören zu dieser Personengruppe insbesondere Personen unter 18 Jahren.