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Älterer Arbeitnehmer
Es gibt keine gesetzliche Definition des «älteren Arbeitnehmers». Namentlich darf eine Arbeitgeberin auch älteren Arbeitnehmern kündigen. Für Arbeitnehmer ab 50 Jahren schreibt das OR bei einer Kündigung nach mindestens 20 Jahren eine Abgangsentschädigung vor. In der Praxis hat diese Vorschrift kaum eine Bedeutung, da der Arbeitnehmer bereits durch die obligatorische berufliche Vorsorge abgesichert ist. Arbeitslose ab 55 Jahren erhalten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mehr Taggelder als jüngere Arbeitslose.