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Arbeitsvertrag bei Konkurs

5 Antworten zum Arbeitsvertrag bei Konkurs

Soll ich bei einem drohenden Konkurs meinen Arbeitsvertrag kündigen?

Nein, sofern Sie nicht schon eine verbindliche Zusage für eine neue Stelle haben.

Sie können zwar, wenn Ihre Arbeitgeberin zahlungsunfähig ist und keine Sicherheit leisten kann, fristlos kündigen. Sie verlieren ab dem Zeitpunkt der Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses jedoch Ihren Lohnanspruch und damit auch Ihren Anspruch auf eine allfällige Insolvenzentschädigung.

Mein Chef hat Konkurs angemeldet. Bin ich nun arbeitslos?

Nein, sofern er Ihnen nicht vor dem Konkurs gekündigt hat.

Hingegen wird die Konkursverwaltung die Arbeitsverträge auflösen, wenn dies zur Erhaltung und Verwertung der Konkursmasse notwendig ist. Die Konkursverwaltung wird Ihnen in diesem Fall mitteilen, dass sie nicht auf die laufenden Arbeitsverträge eintrete und das Arbeitsverhältnis auf den nächsten zulässigen Termin aufgelöst werde. Damit haben Sie ab Konkurseröffnung Anspruch auf ein Arbeitslosentaggeld in der Höhe von 70-80 %. Für den Differenzbetrag haben Sie Anspruch auf eine allfällige Dividende aus der Konkursmasse.

Achtung: Ab Bekanntwerden des Konkurses müssen Sie sich um eine neue Arbeitsstelle bemühen. Sie riskieren sonst Einstelltage, also Tage, an welchen Sie kein Arbeitslosentaggeld erhalten.

Die Konkursverwaltung hat die Arbeitsverträge übernommen. Was bedeutet das?

Die Konkursverwaltung kann die laufenden Arbeitsverträge übernehmen. Tut sie dies, gilt Ihr Arbeitsvertrag mit den gleichen Rechten und Pflichten weiter, wie wenn kein Konkurs eröffnet worden wäre. Schuldner der Lohnforderung ist allerdings nicht mehr Ihr Chef beziehungsweise Ihre Arbeitgeberin, sondern die Konkursmasse.

Die Konkursverwaltung will die Arbeitsverträge anpassen. Muss ich das akzeptieren?

Nein. Allerdings folgt die Konkursverwaltung in der Regel mit der Anpassung der Arbeitsverträge dem konkursrechtlichen Gebot, gemäss welchem sie Gläubigerinnen derselben Klasse gleich behandeln muss. Akzeptieren Sie den neuen Vertrag nicht, wird die Konkursverwaltung den Arbeitsvertrag meist unter Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen müssen.

Ab Konkurseröffnung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitslosentaggeld in der Höhe von 70-80 %. Für den Differenzbetrag haben Sie Anspruch auf eine allfällige Dividende aus der Konkursmasse.

Mein Chef ist Konkurs, das Unternehmen wurde aber übernommen. Was bedeutet das?

Der Arbeitsvertrag geht ab Betriebsübernahme grundsätzlich mit «allen Rechten und Pflichten» auf die neue Eigentümerin über. Hingegen haftet die neue Eigentümerin gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht für vor der Übernahme fälligen Lohnforderungen.

Sie können den Übergang Ihres Arbeitsvertrages auf die neue Eigentümerin ablehnen. Der Arbeitsvertrag wird so «auf den Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist aufgelöst.» Sie wie auch die neue Eigentümerin «sind bis dahin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet.»

Achtung: Haben Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist keine neue Stelle, droht Ihnen wegen selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit eine Kürzung der Arbeitslosentaggelder.


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