Eingetragene Partnerschaft

Vor der Eintragung

Mio und Til möchten ihre Partnerschaft eintragen lassen. Welche Voraussetzungen müssen sie dafür erfüllen? Wie müssen sie sich vorbereiten?

Voraussetzungen

Um sich verpartnern zu dürfen, müssen Mio und Til das gleiche Geschlecht haben sowie volljährig und urteilsfähig sein. Sie dürfen zudem nicht eng miteinander verwandt sein, entsprechend beispielsweise weder in einem Eltern-Kind-Verhältnis stehen oder Geschwister sein. Schliesslich dürfen Mio und Til nicht bereits verpartnert oder verheiratet sein.

Um sich in der Schweiz heiraten zu dürfen, müssen Mio und / oder Til in der Schweiz Wohnsitz haben oder das Schweizer Bürgerrecht besitzen. Ausnahmebewilligungen sind nicht möglich.

Vorbereitung

Mio und Til müssen beim Zivilstandsamt des Wohnorts von Mio oder Til das Gesuch für die Eintragung der Partnerschaft stellen. Sie müssen sich im Vorverfahren ausweisen können und persönlich erklären, dass sie die Voraussetzungen für eine eingetragene Partnerschaft erfüllen. Hat einer oder beide nicht das Schweizer Bürgerrecht, müssen sie den rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen. Gelingt der Nachweis nicht, teilt das Zivilstandsamt dies der zuständigen Behörde mit.

Wohnen Mio und Til im Ausland, nimmt die Vertretung der Schweiz im Ausland das Gesuch für die Eintragung der Partnerschaft entgegen.

Nach der positiven Prüfung der Identität von Mio und Til sowie der Eintragungsvoraussetzungen entscheidet das Zivilstandsamt, dass die Beurkundung stattfinden kann und regelt den Vollzug.

Namenserklärung

Die Verpartnerung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den Nachnamen von Mio und Til. Mio und Til können aber gegenüber dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Ledignamen von Mio oder von Til als gemeinsamen Namen tragen wollen.

Bürgerrecht

  • Mio und Til behalten je ihr Kantons- und Gemeindebürgerrecht
  • Hat einer der beiden ein ausländisches Bürgerrecht, so führt die Verpartnerung nicht zum Erhalt des Schweizerischen Bürgerrechts. Ebenfalls nicht möglich ist die erleichterte Einbürgerung. Der ausländische Partner kann allerdings ein Gesuch um die ordentliche Einbürgerung stellen, wobei hier etwas verkürzte Fristen zur Anwendung kommen.

Eintragung Partnerschaft

Die Eintragung der Partnerschaft findet im Zivilstandsamt des von Mio und Til gewählten Zivilstandskreises statt.

Fristen & Formvorschriften

Vorbereitung

  • Mio und Til müssen das Gesuch persönlich beim Zivilstandsamt stellen. Nur wenn dies unzumutbar ist, kann das Zivilstandsamt das Vorverfahren schriftlich durchführen.
  • Das Zivilstandsamt teilt Mio und Til schriftlich mit, ob die Eintragung stattfinden kann. Falls dies nicht der Fall ist, enthält das Schreiben eine Rechtsmittelbelehrung.

Eintragung Partnerschaft

  • Mio und Til können ihre Partnerschaft unmittelbar nach der Mitteilung des Entscheids über das positive Ergebnis des Vorbereitungsverfahrens bis spätestens drei Monate nach der Mitteilung eintragen lassen.
  • An Sonn- und Feiertagen dürfen keine Partnerschaften eingetragen werden.
  • Die Zivilstandsbeamtin beurkundet die Willenserklärung der beiden Partner und lässt die Urkunde von beiden unterschreiben. Zeugen sind nicht notwendig.
  • Die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft ist öffentlich.
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