Wohnen
Bücherregal an der Aussenwand: Selbst schuld am Schimmelbefall?

Die Schuldfrage ist zunächst weniger wichtig. Am Dringendsten ist, dass Sie den Mangel raschestmöglich Ihrer Vermieterin melden.
Schimmel in der Wohnung müssen Sie Ihrer Vermieterin schnell melden. Melden Sie den Mangel nicht oder zu spät und entstehen der Vermieterin deswegen Schäden, haften Sie für den entsprechenden Schaden. Zudem verringern sich so Ihre Chancen auf eine Mietzinsminderung wegen des Schimmelbefalls.
Beweislast bei Schimmel
Den Mangel an der Mietsache müssen Sie als Mieter nachweisen. Bei Schimmel dokumentieren Sie am besten den Schimmelbefall fotografisch, führen ein Lüft-Protokoll und informieren Ihre Vermieterin, am besten per eingeschriebenem Brief. Ihre Vermieterin wiederum muss dann nachweisen, dass Sie für den Schimmelbefall verantwortlich sind.
Schimmel wegen Verhalten des Mieters
Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung muss die Vermieterin nach Ihrer Meldung die Ursache des Schimmels abklären und für die Behebung sorgen. Nur wenn die Vermieterin nachweist, dass der Schimmel ausschliesslich oder grossmehrheitlich auf Ihr Verhalten zurückzuführen ist, verlieren Sie Ihre Mängelrechte und laufen Gefahr, für die Beseitigung des Mangels zahlen zu müssen.
Ein Büchergestell oder ein anderes Möbel an einer Aussenwand kann die Luftzirkulation behindern und so zu Kondenswasser an der Wand führen, welches wiederum einen Schimmelbefall zur Folge haben kann. Ihre Vermieterin darf deswegen jedoch in aller Regel nicht von Ihnen verlangen, dass Sie Ihre Möbel nur an den Innenwänden platzieren. Anders wäre dies nur, wenn sie dies im Mietvertrag ausdrücklich so festgelegt hat.
Ist das nicht der Fall, muss die Vermieterin nachweisen, dass Sie die Wohnung unsachgemäss genutzt haben. Dies beispielsweise, indem Sie die Luftzirkulation verhindern, weil Sie die Wohnung als Lagerhalle für Ihre zahlreichen Möbel nutzen oder indem Sie ungenügend lüften. Zur Frage, was als genügendes Lüften gilt, gibt es zahlreiche Gerichtsurteile. Allerdings haben die Gerichte keine absolute Regel aufgestellt, sondern fallweise entschieden. Jedenfalls kann Ihre Vermieterin nicht von Ihnen verlangen, dass Sie permanent lüften: Auf diese Weise können Sie Ihre Wohnung nicht bestimmungsgemäss nutzen.
Schimmel wegen Baumangel
Gelingt Ihrer Vermieterin der Nachweis nicht, dass der Schimmel ausschliesslich oder grossmehrheitlich auf Ihr Verhalten zurückzuführen ist, muss sie für die Behebung des Mangels sorgen und die entsprechenden Kosten tragen. In der Regel dürfte ein Baumangel vorliegen. Sie können in diesem Fall Ihre Mängelrechte wahrnehmen. Diese reichen von der Hinterlegung Ihres Mietzinses über die Mietzinsherabsetzung bis hin zum Schadenersatz. (vgl. Essensgeruch in der Wohnung)