Konsum & Internet
Darf die Uni meine Uni-Mails überwachen?

Nein. Ihre Privatsphäre als E-Mailnutzer ist durch das in der Bundesverfassung verankerte Fernmeldegeheimnis geschützt.
Technisch hat die IT-Abteilung der Universität regelmässig die Möglichkeit, auf den Inhalt der e-Mails zuzugreifen. Ohne Ihre Einwilligung ist dieser Zugriff jedoch grundsätzlich nicht erlaubt.
Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem
Macht ein Mitarbeiter von dieser Möglichkeit gleichwohl Gebrauch, verletzt er Ihre Persönlichkeit und Sie können zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Da der Mitarbeiter mit dem Lesen einer Mail in der Regel unbefugt in ein Datenverarbeitungssystem eingedrungen ist, können Sie einen Strafantrag stellen.
Arbeiten Sie an der Universität gelten für Sie als Arbeitnehmer weitgehend die üblichen datenschutzrechtlichen Grundsätze im Arbeitsrecht (vgl. Kontrolle Social Media), wobei es Besonderheiten geben kann, da es sich hier um ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis handelt.
E-Mail-Überwachung durch Staatsanwaltschaft
Besteht der dringende Verdacht auf eine schwere Straftat – so beispielsweise auf ein Tötungsdelikt, einen Betrug oder auf Kinderpornografie – kann die Staatsanwaltschaft den e-Mailverkehr überwachen lassen. Dies, sofern «die bisherigen Untersuchungshandlungen erfolglos geblieben sind oder die Ermittlungen sonst aussichtslos wären oder unverhältnismässig erschwert würden.» Im Rahmen einer solchen Ermittlung kann die Staatsanwaltschaft beziehungsweise der Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs die Universität zur Mitwirkung auffordern.