Unterwegs

Darf ich mit meinem e-Bike auf einem Radweg fahren?

Grundsätzlich müssen Fahrer von e-Bikes die Radwege nutzen. Die Vollzugsbehörden können für schnelle und schwere e-Bikes Ausnahmen machen.

Fahrradfahrer müssen laut Strassenverkehrsgesetz die Radwege und –streifen benutzen. Dabei gelten für die Führer von Motorfahrrädern grundsätzlich dieselben Vorschriften wie für Fahrradfahrer und sie müssen namentlich die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten einhalten.

Die Vollzugsbehörden können jedoch die Führer von schweren und schnellen Motorfahrrädern von der Benützungspflicht ausnehmen. Bei so signalisierten Radwegen dürfen die Lenker von diesen Motorfahrrädern die anliegende Fahrbahn benutzen.

E-Bikes gehören grundsätzlich auf Radweg

Das Signal «Radweg» «verpflichtet die Führer von Fahrrädern und Motorfahrrädern, den für sie gekennzeichneten Weg zu benützen».

Nur ausnahmsweise, namentlich bei hohem Fussgängeraufkommen und engen Platzverhältnissen, können die Vollzugsbehörden ein Teilfahrverbot erlassen. Dabei können sie mit einer Zusatztafel signalisieren, dass Führer von schweren und schnellen Motorfahrrädern den Radweg nicht benutzen dürfen. Dieses Benützungsverbot ist umfassend, auch eine Durchfahrt mit abgestelltem Motor ist nicht zulässig.

Schnelle e-Bikes teilweise auf Fahrbahn erlaubt

Die Vollzugsbehörden können es den Führern von schweren und schnellen Motorfahrrädern mit einer Zusatztafel erlauben, anstelle des gekennzeichneten Radweges die anliegende Fahrbahn zu benutzen. Diese Ausnahme gilt nicht für Führer von Leichtmotorfahrrädern.

Aktualisiert am 1. Juli 2025