Unterwegs

Darf ich mit einem schnellen e-Bike auf einem Radweg fahren?

Ja. Das dürfen Sie nicht nur, sondern Sie müssen mit Ihrem e-Bike Radwege und -streifen benutzen.

Das Strassenverkehrsgesetz bestimmt, dass der Radweg den Radfahrern vorbehalten ist und Radfahrer gar die Radwege und –streifen benutzen müssen. Die Verkehrsregelnverordnung hält fest, dass die «Führer von Motorfahrrädern (…) die Vorschriften für Radfahrer zu beachten haben». Zusätzlich gilt, dass sie «die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten» haben. Für schnelle e-Bikes gilt schliesslich namentlich die Helm- und Versicherungspflicht.

Geschwindigkeit anpassen und e-Bike Motor abstellen

Das Signal «Radweg» «verpflichtet die Führer von Fahrrädern und Motorfahrrädern, den für sie gekennzeichneten Weg zu benützen». Dabei gibt es nach wie vor keine auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen.

Mit Tretunterstützung können Sie jedoch mit einem langsamen e-Bike bis 25 km/h und mit einem schnellen e-Bike bis 45 km/h fahren. Das kann etwas gar schnell sein und Sie müssen die Geschwindigkeit auch dann anpassen, wenn keine allgemeine oder signalisierte Höchstgeschwindigkeit gilt.

Wollen Sie mit Ihrem schnellen e-Bike auf einer Strasse fahren, auf welcher das Teilfahrverbot «Verbot für Motorfahrräder» signalisiert ist, müssen Sie den Motor abstellen. Dies gilt nicht für ein langsames e-Bike.

Helm- und Versicherungspflicht für schnelle e-Bikes

Wer ein schnelles e-Bike fährt, muss zudem einen Schutzhelm tragen. Schliesslich gelten hier auch die Vorschriften der für Motorfahrzeuge obligatorischen Haftpflichtversicherung. (siehe auch: «Darf meine 14-jährige Tochter ohne mein Wissen e-Bike fahren?»)

Aktualisiert am 1. April 2022