Gesundheit

Muss meine Krankenkasse eine Behandlung in der EU bezahlen?

Grundsätzlich ja. Als Schweizer haben Sie aufgrund des Freizügigkeitsabkommens in den EU-Ländern in Bezug auf eine medizinische Behandlung die gleichen Rechte und Pflichten wie die im entsprechenden EU/EFTA-Staate versicherten Personen.

Konkret haben Sie Anspruch auf die medizinisch notwendigen Behandlungen während Ihres Auslandaufenthaltes. Vorweisen müssen Sie dafür die europäische Krankenversicherungskarte, die sich auf der Rückseite Ihrer Schweizer Versicherungskarte befindet. Ihre Krankenkasse erbringt vergütet die Leistungen gemäss den Vorschriften im entsprechenden EU/EFTA-Staat. Sieht dieser also beispielsweise einen höheren Selbstbehalt vor als dies in der Schweiz der Fall wäre, müssen Sie diesen höheren Selbstbehalt übernehmen. Möglicherweise müssen Sie die Kosten vor Ort auch vorschiessen bzw. die Mehrkosten bezahlen. Für diese Fälle empfiehlt sich eine Reiseversicherung

Wenn Sie sich zum Zweck der medizinischen Behandlung in das EU/EFTA-Ausland begeben, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Genehmigung zur Behandlung einholen. Diese erteilt die Genehmigung, wenn die betreffende Behandlung zu den Pflichtleistungen (auch bei Mutterschaft) gehört und sie in der Schweiz nicht innert eines medizinisch vertretbaren Zeitraumes möglich ist. Freiwillige Behandlungen und der Kauf von Medikamenten sind hingegen nicht gedeckt.

Verfügen Sie über eine Krankenzusatzversicherung, richten sich die Bedingungen der Kostenübernahme nach der entsprechenden Police und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

(vgl. «Wer übernimmt die Kosten für medizinische Hilfe in den USA-Ferien?»)