Unterwegs

COVID-19: Mein Wohnsitz ist in der Schweiz. Darf ich im Ausland Urlaub machen?

Ja, namentlich innerhalb des Schengen-Raumes: Zahlreiche Schengen-Länder haben per 15. Juni 2020 die Einreisebeschränkungen für Personen aus dem Schengen-Raum aufgehoben. Vereinzelte weitere Länder haben ihre Einreisebestimmungen ebenfalls gelockert. Zu beachten bleiben allfällige Massnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus innerhalb des Reiselandes.

Die EU-Kommission hat am 11. Juni 2020 den Schengen-Staaten empfohlen, die Grenzkontrollen ab dem 15. Juni 2020 aufzuheben. Von dieser Empfehlung umfasst sind auch die assoziierten Schengenstaaten, sodass von der Schweiz aus Urlaubsreisen in folgende Staaten grundsätzlich möglich sind: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden.

In welche Schengen-Länder kann ich reisen?

Achtung: Die oben erwähnte Empfehlung der Europäischen Kommission ist unverbindlich. Entsprechend setzen sie nicht alle der aufgeführten Staaten um. Die Staaten können die Empfehlung

  • vollständig umsetzen und so auf Grenzkontrollen wie auch auf grenzsanitarische Massnahmen grundsätzlich verzichten. Dies ist beispielsweise bei Österreich, Belgien, der Tschechischen Republik, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Polen, Portugal (mit Ausnahme einiger Inseln), der Slowakei und Schweden der Fall. Per 21. Juni 2020 hat auch Spanien die Empfehlung umgesetzt;
  • teilweise umsetzen, die Einreise erlauben aber in bestimmten Fällen grenzsanitarische Massnahmen wie eine Quarantäne oder eine Testpflicht vorsehen. Diese Lösungen haben beispielsweise Finnland, Island und Slowenien gewählt. Seit dem 27. Juni 2020 dürfen Personen aus der Schweiz grundsätzlich auch nach Dänemark einreisen, solange die Rate der Neuinfektionen in der Schweiz unter 20 pro 100‘000 Einwohner liegt. Seit dem 1. Juli 2020 hat auch Malta seine Grenzen für Reisende aus der Schweiz wieder grundsätzlich geöffnet;
  • gar nicht umsetzen und die Einreise Personen aus den meisten Schengenstaaten vorerst grundsätzlich verweigern. Für diese Lösung hat sich aktuell noch Norwegen entschieden.

Achtung - selbst wenn der Urlaubsstaat die Einreise erlaubt, bleibt zu beachten: Auch wenn Sie ausreisen können, heisst dies noch nicht, dass die Rückreise unproblematisch sein wird. Bei Ländern mit erhöhtem Ansteckungsrisiko müssen Sie bei der Rückreise in eine 10-tägige Quarantäne. Von nicht dringenden Reisen nach Luxemburg rät das Bundesamt für Gesundheit ab.

Ungeachtet der gewählten Lösung für die Einreise kann das Urlaubsland Abstands- und Hygieneregeln erlassen. Diese gelten für alle Personen, auch für Touristen. Es empfiehlt sich deswegen, sich vor der Reise zu informieren welche Massnahmen (beispielsweise Maskenpflicht) das Urlaubsland ergriffen hat.

In welche Nicht-Schengenstaaten kann ich reisen?

Aktuell rät das Bundesamt für Gesundheit von nicht notwendigen Auslandreisen ausserhalb des Schengenraums und Grossbritannien ab. Eine Urlaubsreise ausserhalb der Schengenstaaten ist aktuell aufgrund der noch zahlreichen Einreisesperren ohnehin nur in einigen Ausnahmefällen möglich: So sind beispielsweise Albanien, Bulgarien, Georgien, Grossbritannien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Serbien, die Türkei und Weissrussland für Touristen aus der Schweiz wieder offen. Irland lässt die Einreise zu, schreibt jedoch eine 14-tägige Quarantäne vor. Die meisten übrigen Staaten haben ihre Grenzen für Urlaubsreisende aus der Schweiz nach wie vor geschlossen.

Achtung - selbst wenn der Urlaubsstaat die Einreise erlaubt, bleibt zu beachten: Auch wenn Sie ausreisen können, heisst dies noch nicht, dass die Rückreise unproblematisch sein wird. Basierend auf dem Epidemiengesetz hat der Bundesrat Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im Bereich des internationalen Personenverkehrs erlassen und namentlich eine Liste von Staaten und Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko erstellt. Reisen Sie aus einem Staat oder einem Gebiet mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko in die Schweiz oder haben Sie sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem solchen Land oder Gebiet aufgehalten, müssen Sie unverzüglich nach der Einreise in die Schweiz für 10 Tage in die häusliche Quarantäne. Dies gilt ungeachtet dessen, ob Sie über einen Schweizer Pass oder einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen.

Aktualisiert am 10. Juli 2020