Gesundheit

COVID-19: Wer zahlt für den COVID-19-Test?

Sofern Sie den Test aufgrund der BAG-Kriterien vom 24. Juni 2020 haben machen lassen, übernimmt seit dem 25. Juni 2020 grundsätzlich der Bund die Kosten ohne Kostenbeteiligung des Patienten. Das BAG hat die Kostenübernahme in seinem Faktenblatt vom 18. September 2020 geregelt.
Das BAG empfiehlt bei folgenden Symptomen einen Test, wobei die Symptome einzeln oder kombiniert auftreten können:
  • Akute Atemwegserkrankung wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Brustschmerzen;
  • Fieber ohne andere Ursache;
  • Plötzlicher Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns;
  • Plötzliche Verwirrtheit oder Verschlechterung des Allgemeinzustandes bei älteren Menschen ohne andere Ursache.

Weiter empfiehlt das BAG bei asymptomatischen Personen einen Test wenn die SwissCovid App einen Kontakt mit einer COVID-19 infizierten Person gemeldet hat. Der Test sollte dabei am 5. Tag nach dem Kontakt erfolgen.

Der Bund übernimmt auch die Kosten für die Tests asymptomatischer Personen, die einen engen Kontakt mit einem COVID-19-Fall hatten, sofern die zuständige Kantonsärztin den Test angeordnet hat.

Der Bund übernimmt den Höchstbetrag von 156 Franken, in welchen folgende Leistungen enthalten sind:

Die Leistungserbringer dürfen dem Patienten im Rahmen des COVID-19-Tests keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen. Ebenso dürfen sie dem Patienten weder Selbstbehalt noch Franchise berechnen.

Aber Achtung: Der Bund übernimmt diese Kosten nur bei einem ärztlich angeordneten Test. Verlangt eine Arbeitgeberin oder ein Patient den Test, ohne dass die Kriterien des BAG erfüllt sind, vermerkt die Ärztin dies auf dem Laborauftrag. In diesem Fall übernimmt der Bund die Kosten nicht.

Zudem müssen die Leistungserbringer die Zulassungsvoraussetzungen nach dem Krankenversicherungsgesetz erfüllen. Wie das BAG im Faktenblatt zur Kostenübernahme schreibt, übernimmt der Bund «Leistungen von privat organisierten Testzentren oder Drive-Ins ohne kantonalen Auftrag» nicht.

Kostentragung vor dem 24. Juni 2020

Vor dem 24. Juni 2020 galt folgende Regelung für die Kostentragung: Sofern der Test medizinisch bedingt übernahmen je nach Symptomen und betroffenen Personen die Grundversicherung, der Kanton oder die Unfallversicherung die Kosten. Bestand keine medizinische Notwendigkeit, musste die getestete Person die Kosten selbst tragen.

Der COVID-19-Test steht seit dem 4. März 2020 auf der Analysenliste, weswegen die Grundversicherung die Kosten grundsätzlich übernimmt, dies unter Abzug von Franchise und Selbstbehalt. Neben dem einheitlichen Tarif von 95 CHF für die Analyse kommen weitere Kosten dazu, etwa für die Untersuchung und die Beurteilung. Auch diese übernimmt die Krankenkasse unter Abzug von Franchise und Selbstbehalt. Die Grundversicherung übernimmt diese Kosten für den COVID-19 Test in folgenden Fällen:

  • Sie sind eine besonders gefährdete Person und weisen Symptome einer akuten Atemwegserkrankung auf oder verlieren plötzlich den Geruchs- oder Geschmackssinn;
  • Sie sind keine besonders gefährdete Person und weisen Symptome einer akuten Atemwegserkrankung auf oder verlieren plötzlich den Geruchs- oder Geschmackssinn und Ihre Ärztin ordnet eine ambulante oder stationäre engmaschige Überwachung an.

Die Kosten für einen Test, den Sie auf eigenen Wunsch und ohne medizinische Notwendigkeit durchführen lassen, darf die Grundversicherung nicht übernehmen. Ihre Ärztin muss dies auf dem Auftrag an das Labor vermerken und Sie müssen den Test vollumfänglich selber zahlen.

Der Kanton übernimmt die Kosten für den COVID-19 Test in folgenden Fällen:

  • Sie sind keine besonders gefährdete Person und weisen Symptome einer akuten Atemwegserkrankung auf oder verlieren plötzlich den Geruchs- oder Geschmackssinn und Ihre Ärztin ordnet keine engmaschige Überwachung an;
  • Sie sind eine Gesundheitsfachperson oder angestellt in einem Alters- oder Pflegeheim und weisen keine Symptome auf, die Kantonsärztin ordnet aber gleichwohl einen COVID-19 Test an.

Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für den COVID-19 Test, wenn es um eine Berufskrankheit geht: Dies ist dann der Fall, wenn Sie eine Gesundheitsfachperson sind oder in einem Alters- oder Pflegeheim arbeiten und einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Hier kann Ihre Ärztin auch bei einer Erkrankung ohne schwere Symptome einen Test anordnen.

Aktualisiert am 18.September 2020