Drohnen

Drohnenkategorien und Drohnenklassen

Drohnenkategorien

Die auch in der Schweiz anwendbare EU-Drohnenregulierung unterteilt die verschiedenen Drohnentypen in die drei Betriebskategorien «offen», «speziell» und «zulassungspflichtig». Unterscheidungskriterium ist dabei das Betriebsrisiko.

Namentlich bei Kameraflügen über Menschenmengen gelten die Vorgaben der Betriebskategorie «speziell». Drohnen der Betriebskategorie «zulassungspflichtig» sind in der Schweiz noch keine in Betrieb.

Drohnenkategorie offen

Wollen Sie als privater Pilot eine Drohne fliegen, fällt Ihre Drohne in aller Regel unter die Betriebskategorie «offen». Diese ist weiter unterteilt in die Unterkategorien A1, A2 und A3. Unterscheidungskriterium ist dabei der Abstand der Drohne zu den Menschen.

Unterkategorie A1

  • Nahe am Menschen
  • Bis 900 g
  • Zertifikat A1/3 («Kleiner Drohnenführerschein») obligatorisch

Ausnahme: Kein Drohnenführerschein obligatorisch (aber gleichwohl empfehlenswert) für Drohnen unter 250g

Unterkategorie A2

  • Mindestens 30 m von Menschen entfernt

Ausnahme: Low Speed Modus maximal 3s/m, hier sind 5 m Abstand erlaubt

  • bis 4 kg
  • Zertifikat A1/3 («Kleiner Drohnenführerschein») und Zertifikat A2 («Grosser Drohnenführerschein») obligatorisch

Unterkategorie A3

  • Mindestens 150 m von Menschen, Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten entfernt
  • bis 25 kg
  • Zertifikat A1/3 («Kleiner Drohnenführerschein») obligatorisch

In der Betriebskategorie «offen» müssen Sie folgende Regeln beachten:

  • Maximal erlaubte Höhe: 120 Meter;
  • Sie müssen als Drohnenpilot ununterbrochenen Sichtkontakt zur Drohne haben;
  • Sie dürfen keine Menschenansammlungen überfliegen. Als Menschenansammlung gilt eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass sich eine einzelne Person nicht ohne Weiteres entfernen kann.
  • Sie müssen als Drohnenpilot grundsätzlich mindestens 12 Jahre alt sein.
Ausnahme: Drohnen mit einem Gewicht unter 250 g dürfen auch von Kindern geflogen werden. Zudem dürfen Kinder unter 12 Jahren Drohnen fliegen, wenn ein qualifizierter Pilot, der mindestens 16 Jahre alt ist, sie beaufsichtigt.
  • Sie müssen sich grundsätzlich registrieren.

Ausnahme: Drohnen mit einem Gewicht unter 250 g ohne Kamera

  • Sie müssen grundsätzlich eine Prüfung ablegen.

Ausnahme: Drohnen mit einem Gewicht unter 250 g

Drohnenkategorie speziell

Die Betriebskategorie «speziell» kommt dann zur Anwendung, wenn die Drohne oder ihr Verwendungszweck in keine Unterkategorie der Betriebskategorie «offen» passt. Wollen Sie mit Ihrer Drohne über Menschenansammlungen fliegen, etwa an einem OpenAir, oder wollen Sie ohne ständigen Sichtkontakt fliegen, fallen Sie bereits in die Betriebskategorie «speziell».

In der Betriebskategorie «speziell» gelten folgende Regeln:

  • Obligatorische Betriebsgenehmigung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
  • Obligatorische Prüfung, abhängig vom konkreten Risiko
  • Sie müssen als Drohnenpilot mindestens 14 Jahre alt sein.

Ausnahme: Auch jüngere Piloten dürfen Drohnen der Betriebskategorie «speziell» fliegen, sofern ein mindestens 16 Jahre alter Pilot sie beaufsichtigt.

Drohnenkategorie zulassungspflichtig

Drohnen der Betriebskategorie «zulassungspflichtig» sind in der Schweiz noch keine in Betrieb. Das BAZL ist aktuell daran, die Regelungen für diese Drohnenkategorie zu entwickeln.

Drohnenklassen

Unterscheidungskriterium bei den Drohnenklassen ist das Risiko, das von der Drohne ausgeht.

Klasse C0

  • Unter 250 g
  • Höchstgeschwindigkeit von 19m/s
  • Fixes Höhenlimit von 120 m

Klasse C1

  • 250 - 900 g oder Bewegungsenergie unter 80 Joule
  • Höchstgeschwindigkeit von 19m/s
  • Obligatorisches einstellbares Höhenlimit
  • Obligatorische Registrierung
  • Drohne muss System haben, welches laufend die aktuellen Flugdaten inklusive UAS – Betreibernummer sendet (Remote ID Funktion)
  • Fliegen in den Unterkategorien A1/A2/A3 erlaubt

Klasse C2

  • 900 g – 4 kg
  • Obligatorischer Low Speed Modus
  • Obligatorisches einstellbares Höhenlimit
  • Obligatorische Registrierung
  • Drohne muss System haben, welches laufend die aktuellen Flugdaten inklusive UAS – Betreibernummer sendet (Remote ID Funktion)
  • Obligatorische Haftpflichtversicherung
  • Fliegen in den Unterkategorien A2/A3 erlaubt

Klasse C3

  • 4 – 25 kg und selbstgebaute Drohnen über 250 g
  • Obligatorisches einstellbares Höhenlimit
  • Obligatorische Registrierung
  • Drohne muss System haben, welches laufend die aktuellen Flugdaten inklusive UAS – Betreibernummer sendet (Remote ID Funktion)
  • Obligatorische Haftpflichtversicherung
  • Fliegen nur in der Unterkategorie A3 erlaubt

Klasse C4

  • 4 – 25 kg und selbstgebaute Drohnen über 250 g
  • Kein automatischer / autonomer Flug erlaubt.
  • Obligatorisches einstellbares Höhenlimit
  • Obligatorische Registrierung
  • Obligatorische Haftpflichtversicherung
  • Fliegen nur in der Unterkategorie A3 erlaubt

Klassen C5/6

  • Umgerüstete Drohnen der Klasse C2/C3


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