Behörden
Beim Joggen im Wald über Äste gestolpert und verletzt– wer haftet?

Wie grundsätzlich immer bei einem Unfall wird Ihre Unfallversicherung bzw., falls Sie nicht erwerbstätig sind, Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten von Ihrem Unfall beim Joggen im Wald übernehmen.
Bleiben Sie dennoch auf ungedeckten Kosten sitzen, können Sie sich an die Wald- bzw. Strasseneigentümerin wenden . Dies kann eine Privatperson, aber auch ein Gemeinwesen sein.
Werkeigentümerhaftung
Sie können prüfen (lassen), ob allenfalls eine Werkeigentümerhaftung in Frage kommt, denn bei einem Weg handelt es sich um ein Werk im Sinne des Gesetzes. Als Erstes müssen Sie den direkten Kausalzusammenhang nachweisen, also in Ihrem Fall, dass die Äste Ursache für den Unfall waren. Dann müssen Sie aufzeigen, dass der Werkeigentümer den Weg mangelhaft unterhalten hat. Das Bundesgericht sagt hier, dass das Werk beim bestimmungsgemässen Gebrauch – Joggen auf einem Waldweg entspricht sicherlich diesem bestimmungsgemässen Gebrauch – eine genügende Sicherheit bieten muss. Ein Verschulden des Werkeigentümers müssen Sie nicht nachweisen. Allerdings kann ein Gericht, auch wenn es die Kausalität sowie den bestimmungsgemässen Gebrauch bejaht, den Werkeigentümer von der Schadenersatzpflicht befreien. Dann nämlich, wenn Sie ein grobes Selbstverschulden trifft, weil Sie beispielsweise unmittelbar nach einem starken Unwetter bei schlechten Sichtverhältnissen joggen gegangen sind.
Joggen ausserhalb markierter Routen
Wenig Chancen auf eine Kostenübernahme haben Sie übrigens auch, wenn Sie ausserhalb der markierten Routen gejoggt sind. Hier handelt es sich nicht um ein Werk im Sinne des Gesetzes. Und kein Gesetz verpflichtet den Waldeigentümer, den Wald ausserhalb der Wege so zu unterhalten, dass keine Gefahr von ihm ausgeht. Ebenfalls wenig Erfolgsaussichten haben Sie, wenn das Betreten des entsprechenden Weges durch eine gut erkennbare Signalisation verboten war.