Gesundheit

Bein gebrochen wegen defektem PubliBike – wer haftet?

Zunächst wird Ihre Unfallversicherung bzw., falls Sie nicht erwerbstätig sind, Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten übernehmen.

Ihre Unfallversicherung bzw. Ihre Krankenkasse übernimmt aber nicht sämtliche Kosten, die Ihnen aufgrund des Unfalles entstanden sind. So wird sie beispielsweise die Rechnung für die Ersatzanschaffung der durch den Unfall zerrissenen Kleider nicht übernehmen.

Haftung der Vermieterin

Für diese Kosten können Sie sich an die Vermieterin wenden. Diese haftet dann, wenn Sie ihr ein Verschulden nachweisen können. Das ist beispielsweise dann denkbar, wenn der Vermieterin die Mängel bewusst waren, sie die PubliBikes aber weder repariert noch aus dem Verkehr gezogen hat. In diesem Fall wird sich die Vermieterin auch nicht durch einen Hinweis auf eine allfällige Haftungsausschlussklausel aus der Verantwortung ziehen können. Dies, weil sie eine Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit gesetzlich nicht ausschliessen kann.

Produktfehler

Liegt ein Fehler am Produkt, also am Fahrrad vor, haben Sie eventuell Anspruch auf Schadenersatz aufgrund des Produktehaftpflichtgesetzes. Dieses definiert ein Produkt dann als fehlerhaft, «wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist». Ist dies der Fall, können Sie bei der Herstellerin eine Schadenersatzforderung stellen. Allerdings sieht das Gesetz hier einen Selbstbehalt von 900 CHF bei Sachschäden vor – im Falle eines Produktefehlers werden Sie also wohl auf den Kosten für Ihre Kleider sitzen bleiben.