Wohnen

Darf ich Feuerwerk in der Wohnung lagern?

Es ist einem Mieter nicht generell verboten, Böller und Co. in seiner Wohnung zu lagern. Er hat dabei allerdings die kantonalen Brandschutzvorschriften zu beachten, die sich an der Sprengstoffgesetzgebung des Bundes orientieren.

Das Sprengstoffgesetz des Bundes ist bei «pyrotechnischen Gegenständen für Vergnügungszwecke» auf den privaten Käufer nicht anwendbar. Dieser darf aber nicht tun und lassen, was er will: Denn die Brandschutz-Vorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen nehmen die Grundsätze dieser Gesetzgebung auf. Auch eine Privatperson muss Feuerwerke so insbesondere gegen Feuer, Witterungsverhältnisse, Diebstahlt und Wegnahme durch Unbefugte sichern.

Kinder dürfen keinen Zugriff zu Feuerwerk haben

Die kantonalen Regelungen zum Brandschutz verpflichten denjenigen, der Feuerwerkskörper lagert, zur Sorgfalt. Namentlich muss sichergestellt sein, dass die Lagerung weder das Leben oder die Gesundheit von Personen gefährdet und dass keine unbefugten Personen die Feuerwerkskörper entwenden können.

Wer Feuerwerk in einer Wohnung lagert, muss sicherstellen, dass keine Kinder Zugang zu den Feuerwerkskörpern haben.

Feuerwerk an kühlem und trockenen Ort lagern

Die Verkäuferin von Feuerwerkskörpern muss diese sichern und insbesondere vor Witterungseinflüssen und Feuer schützen. Die kantonalen Brandschutzvorschriften schreiben das auch für Private vor: Die Lagerung von Feuerwerkskörpern neben dem Cheminée oder an der prallen Sonne ist entsprechend regelmässig nicht erlaubt. Lagert eine Privatperson Feuerwerkskörper auf dem Balkon oder draussen im Garten, muss sie sicherstellen, dass der Ort trocken ist.

Ungewollte Zündungen vermeiden

Wer mit Feuerwerk umgeht, muss vermeiden, dass der Feuerwerkskörper ungewollt explodiert. Die kantonalen Brandschutzvorschriften halten deswegen regelmässig fest, dass leicht entzündliche Flüssigkeiten und Stoffe von den Feuerwerkskörpern fernzuhalten sind. Im Privatbereich können dies beispielsweise Gasflaschen, aber auch flüssige Farben sein. Es ist deswegen nicht unbedingt besser, die Feuerwerkskörper im Keller zu lagern. Zwar ist es dort in der Regel kühl und im Idealfall trocken. Allerdings sind die Kellerabteile oft nur durch Holzwände abgetrennt – und möglicherweise lagert der Nachbar in seinem Abteil entzündliche Flüssigkeiten und Stoffe.

Aktualisiert am 28. Juni 2023