Wohnen
Darf ich Feuerwerk in der Wohnung lagern?

Es gibt keine schweizweite Regelung, welche die Lagerung von legal im Detailhandel erworbenen Feuerwerkskörper in der Wohnung verbietet: Die Sprengstoffgesetzgebung des Bundes ist auf die privaten Käufer von Feuerwerkskörpern nicht anwendbar.
Auch wenn die Sprengstoffgesetzgebung des Bundes «bei pyrotechnischen Gegenständen für Vergnügungszwecke» für Private nicht gilt, so nehmen die kantonalen Regelungen zum Brandschutz sowie die Brandschutz-Vorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen doch die Grundsätze dieser Gesetzgebung auf. Bei einer Missachtung dieser Lagerungsvorschriften können Sie im Falle eines Unfalls haftpflichtig werden.
Schutz von Kindern
Wer Feuerwerkskörper lagert, ist gemäss den kantonalen Regelungen zum Brandschutz regelmässig verpflichtet dafür zu sorgen, dass diese keine Personen und keine Gebäude oder anderes Eigentum gefährden. Die Lagerung in der Wohnung kann insbesondere dann problematisch sein, wenn Kinder da wohnen.
Schutz gegen Witterungseinflüsse
Die Brandschutzgesetzgebung des Bundes schreibt vor, dass die Verkäuferin von Feuerwerkskörpern diese gegen Witterungseinflüsse und Feuer schützen muss. Analog ist eine Lagerung neben dem Cheminée oder an der prallen Sonne entsprechend regelmässig nicht erlaubt, ebenso wie eine Lagerung auf dem Balkon oder draussen im Garten wenn überhaupt nur dann zulässig ist, wenn eine trockene Lagerung möglich ist.
Schutz gegen Feuer
Analog der Vorschriften für die gewerbliche Lagerung müssen Sie auch im Privaten darauf achten, dass sich keine leicht entzündlichen Flüssigkeiten und Stoffe neben den Feuerwerkskörpern befinden. Dies können beispielsweise Gasflaschen, aber auch flüssige Farben sein. Es ist deswegen nicht unbedingt besser, die Feuerwerkskörper im Keller zu lagern. Zwar ist es dort in der Regel kühl und im Idealfall trocken. Allerdings sind die Kellerabteile oft nur durch Holzwände abgetrennt – und möglicherweise lagert Ihr Nachbar in seinem Abteil entzündliche Flüssigkeiten und Stoffe.