Unterwegs

Darf ich im Flugzeug auf meinem Handy Filme schauen?

Die Fluggesellschaft kann die Nutzung von elektronischen Geräten einschränken oder verbieten. Hält sich der Passagier nicht an die Anweisung der Besatzung, macht er sich strafbar. Daran ändert nichts, dass beispielsweise die Europäische Flugsicherheitsagentur EASA die Nutzung von privaten elektronischen Geräten im Flugzeug zulässt.

Wie der Bundesrat bereits 2020 in seiner Botschaft zur Genehmigung des Montreal-Protokolls zum Umgang mit sogenannten «unruly passengers» festgehalten hat, haben sich die gemeldeten Fälle von Personen, welche sich nicht an die Verhaltensregeln an Bord halten, stark erhöht. Davon erfasst sind insbesondere auch Meldungen von Passagieren, welche entgegen den Anweisungen der Besatzung elektronische Geräte nutzten.

Die Airlines sind für die Flugsicherheit verantwortlich und müssen die Nutzung elektronischer Geräte regulieren, sofern diese eine Gefahr für die Sicherheit sind. Sie können zudem in ihren Nutzungsbedingungen weitere Vorschriften erlassen, auch ohne dass diese sicherheitsrelevant sind.

Flugsicherheitsagentur erlaubt Gebrauch von Tablet & Co.

Seit 2014 lässt es die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) zu, dass in Flugzeugen von in der EU (und der Schweiz) ansässigen Airlines Passagiere Handys, Tablets und weitere elektronische Geräte während des ganzen Fluges auch ohne Flugmodus nutzen dürfen. Bedingung dafür ist, dass die Airline einen sicheren Betrieb garantieren kann. Namentlich muss die Airline sicherstellen, dass die Signale der elektronischen Geräte die Bordinstrumente nicht stören.

Fluggesellschaften dürfen elektronische Geräte verbieten

Auch wenn die Flugsicherheitsagenturen unterdessen auf das Verbot der Nutzung von elektronischen Geräten während der gesamten Flugdauer verzichten, dürfen die Airlines hier nach wie vor strenger sein.

Dies einerseits aus Sicherheitsgründen: So kann die Besatzung von den Passagieren jederzeit verlangen, die elektronischen Geräte abzustellen. Dies kann etwa bei einer Landung mit reduzierter Sicht geboten sein. Nach wie vor müssen Passagiere bei Turbulenzen, Start und Landung sperrige Gegenstände verstauen, weil diese sonst im Passagierraum herumfliegen und Menschen verletzen können. Als sperriger Gegenstand gilt beispielsweise ein Notebook.

Andererseits kann die Airline im Rahmen ihres Hausrechts in ihren Nutzungsbedingungen auch festhalten, dass etwa das Telefonieren aus Rücksicht auf die anderen Fluggäste untersagt ist.

Missachtung von Vorschriften im Flugzeug ist strafbar

Wer als Passagier entgegen der Anweisung der Besatzung ein elektronisches Gerät benutzt, dem droht, sofern das schweizerische Recht zur Anwendung kommt, eine Busse von bis zu 20 000 CHF. An Bord eines schweizerischen Flugzeuges muss der Kommandant die zu Beweissicherung notwendigen Massnahmen treffen. Er ist namentlich berechtigt, Gegenstände, die als Beweismittel dienen können, zu beschlagnahmen.

Bei internationalen Flügen war lange nicht immer klar, welches Land für die Verfolgung von Straftaten und von Verletzungen der Vorschriften der Fluggesellschaft an Bord zuständig war. Das für die Schweiz per 1. August 2021 in Kraft getretene Montreal-Protokoll definiert diese Zuständigkeiten für seine Vertragsstaaten nun, sodass die Fluggesellschaften Passagiere einfacher gerichtlich belangen können.