Konsum & Internet

Darf ich redaktionelle Artikel in der Zeitung kaufen?

Nein, obwohl kein Gesetz dies verbietet.

Für die Schweizer Journalisten gilt der Journalistenkodex des Schweizerischen Presserats. Der Kodex ist eine Selbstregulierung, an welche sich die Medienschaffenden auf freiwilliger Basis halten. Der Journalistenkodex verbietet unter anderem, dass Journalisten Weisungen von Anzeigenkunden entgegennehmen und hält fest, dass die Trennung zwischen kommerziellem und redaktionellem Inhalt jederzeit klar erkennbar sein muss. Für Radio und Fernsehen gelten strengere und verbindlichere Regeln (siehe auch unten: «Müssen Medien neutral sein?»)

Trennung des redaktionellen Inhalts von der Werbung

Der Journalistenkodex hält in seinen Richtlinien fest, dass eine deutliche Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung «für die Glaubwürdigkeit der Medien unabdingbar» ist. Journalisten «dürfen diese Abgrenzung nicht durch Einfügen von Schleichwerbung in der Berichterstattung unterlaufen.» Will jemand also für einen redaktionellen Inhalt bezahlen, um dessen Inhalt mitzubestimmen, muss der Journalist diese Anfrage ablehnen.

Deklaration von Sponsoring

Eine Zwischenform stellen gesponserte Inhalte dar: Diese sind redaktionell aufbereitet, aber von einem Sponsor finanziert. Der Sponsor bezweckt damit die Förderung beispielsweise des eigenen Namens oder der eigenen Marke. Gesponserte Inhalte sind zulässig, sofern der Sponsor transparent gemacht wird und es gewährleistet ist, dass der Journalist das Thema frei wählen und bearbeiten kann. So sind etwa Berichte über eine Reise, für deren Kosten eine Reiseveranstalterin aufgekommen ist, mit einer entsprechenden Deklaration grundsätzlich unproblematisch. Auch hier gilt jedoch die redaktionelle Freiheit, was etwa bedeutet, dass der Journalist auch kritisch über die Reise berichten darf.

Zahlreiche Verstösse in der Praxis

Wie die zahlreichen Beschwerden vor dem Presserat zeigen, ist die Trennung zwischen redaktionellem und bezahltem Inhalt in der Praxis oft problematisch. Der Presserat zeigt sich besorgt über die Entwicklung und hat die Verlage 2019 aufgefordert, «die journalistische Glaubwürdigkeit ihrer Publikationen zu gewährleisten und die Leserinnen und Leser zu respektieren, indem sie ihre bezahlten oder zur Verfügung gestellten Werbe-Inhalte klar und sichtbar deklarieren.» Die Verlage haben ihre Praxis seither teilweise in diese Richtung angepasst.

Das am 13. Februar 2022 abgelehnte «Massnahmenpaket zugunsten der Medien» hätte die Trennung zwischen redaktionellem und bezahltem Inhalt verstärkt: Zumindest Online-Medienangebote hätten nur dann subventioniert werden können, wenn sie diese Trennung gewährleisten.