Familie

Darf mein Sohn samstags Fussball spielen trotz Besuchstag des Vaters?

Ja, sofern dies dem Kindeswohl dient. Denn das Besuchsrecht soll den gegenseitigen Austausch zwischen dem nicht obhutsberechtigen Elternteil und dem Kind sicher stellen, um insbesondere das Kindeswohl zu gewährleisten.

Wohnt das Kind nur bei einem Elternteil, dient das Besuchsrecht dazu, den gegenseitigen Austausch zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil zu gewährleisten. Das Besuchsrecht ist so auszugestalten, dass es für das Kind die bestmögliche Lösung ist. Finden die Elternteile keine solche Lösung, kann die Kindes- und Erwachsenenbehörde (KESB) unterstützend eingreifen. Je nach Alter des Kindes hat auch dieses ein Mitspracherecht.

Kindeswohl steht im Mittelpunkt des Besuchsrechts

Auch wenn ein Kind praktisch jedes Wochenende an einem Fussballturnier teilnimmt, muss der Vater dies akzeptieren, sofern diese Sportkarriere dem Kindeswohl dient. Anders sähe es dann aus, wenn der obhutsberechtigte Elternteil das Kind ausschliesslich deswegen an die Turniere schicken würde, damit er weniger Zeit mit seinem Vater verbringen kann. Bei der Ausgestaltung des persönlichen Verkehrs und damit auch des Besuchsrechts haben beide Elternteile alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil erschwert.

KESB greift bei Bedarf in die Ausgestaltung des Besuchsrechts ein

Können sich die Eltern nicht einigen, wie sie das Besuchsrecht umsetzen, können sie sich an die KESB wenden. Diese kann insbesondere die Eltern ermahnen und Weisungen erteilen, wenn sich die Umsetzung des persönlichen Verkehrs für das Kind nachteilig auswirkt. Reicht das nicht aus, kann die KESB das Besuchsrecht (neu) regeln. Dies gilt übrigens unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind beziehungsweise waren oder ob sie unverheiratet sind.

Kind darf beim Besuchsrecht mitreden

Bei der Regelung des Besuchsrechts beziehen die Behörden je nach Alter auch den Willen des Kindes mit ein. Dabei berücksichtigen sie die Willensbekundungen des Kindes, ohne jedoch ausschliesslich auf dessen Aussagen abzustellen: Das Kindeswohl kann dem vom Kind geäusserten Willen entgegenstehen, so beispielsweise wenn ein Elternteil auf das Kind Druck ausgeübt oder es etwa mit einem Versprechen auf Geschenke oder Ähnlichem beeinflusst hat.

Etwa ab dem 12. Altersjahr gehen die Gerichte davon aus, dass ein Kind seinen Willen autonom bildet. Bei einem Teenager stellen also KESB und Gerichte im Streit um die Ausgestaltung des Besuchsrecht massgeblich auf dessen Aussagen ab.

Siehe auch: «Kann ich mit 15 Jahren entscheiden, ob mich mein Vater besuchen darf?»

Aktualisiert am 13. Oktober 2022