Behörden

Dürfen wir die Kinder für Ferien aus der Schule nehmen?

Sie dürfen mit Ihren schulpflichtigen Kinder dann vorzeitig in die Ferien fahren, wenn das anwendbare kantonale und allenfalls kommunale Recht dies erlaubt sowie die zuständige Stelle den möglicherweise notwendigen Antrag genehmigt hat.

Die Kantone sind verfassungsrechtlich verpflichtet, für einen ausreichenden Grundschulunterricht zu sorgen und dafür, dass die schulpflichtigen Kinder den obligatorischen Grundschulunterricht auch besuchen. Sie können dabei den Eltern erlauben, ihre Kinder für einige Tage mit oder ohne Begründung aus der Schule zu nehmen. Einen Anspruch auf zusätzliche schulfreie Tage besteht aber nicht.

Vorzeitige Ferien in einigen Kantonen möglich

Es gibt Kantone in welchen die Eltern die Kinder während einiger Halbtage im Jahr ohne Begründung aus der Schule nehmen dürfen. So sind im Kanton Bern Eltern berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht in die Schule zu schicken, der Kanton Zürich gewährt zwei so genannte «Jokertage». Zusätzlich können je nach kantonaler Regelung auch die Gemeinden Regeln aufstellen, so beispielsweise, dass an bestimmten Tagen keine Selbstdispensationen möglich sind.

In anderen Kantonen wiederum kann die Schulleitung auf ein entsprechendes Gesuch hin schulpflichtige Kinder auf Antrag dispensieren, damit sie früher in die Ferien fahren können.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Grundschulunterricht drohen Bussen

Gibt es in Ihrer Gemeinde keine Möglichkeit, Ihre Kinder dispensieren zu lassen, sollten Sie Ihre Reise umbuchen. Denn die Kantone sehen in ihren Volksschulgesetzen regelmässig eine Busse vor, wenn schulpflichtige Kinder unentschuldigt nicht am Grundschulunterricht teilnehmen.

(Siehe auch: «Gibt es ein verfassungsmässiges Recht auf Homeschooling?»)

Aktualisiert am 28. Juli 2022