Konsum & Internet
Gelten für Kinderrollschuhe besondere Vorschriften?

Ja. Werden Kinderrollschuhe als Spielzeug verkauft, gelten verschiedene Vorgaben zur Gewährleistung der Sicherheit.
Kinderrollschuhe müssen die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Sie müssen zudem mit einem Warnhinweis versehen sein, schliesslich muss die Gebrauchsanweisung zur Vorsicht mahnen und auf die geeignete Schutzausrüstung verweisen.
Anforderungen an Spielzeug
Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung definiert ein Spielzeug als Gegenstand, der dazu bestimmt oder gestaltet ist, «von Kindern bis vierzehn Jahren zum Spielen verwendet zu werden».
Wie jedes Spielzeug dürfen auch Kinderrollschuhe die Sicherheit und Gesundheit nicht gefährden. Als Massstab gilt dabei der bestimmungsgemässe oder üblicherweise zu erwartende Gebrauch unter Berücksichtigung des üblichen Verhaltens der Kinder. Rollschuhe sind Spielzeuge, die «zur Verwendung als Fortbewegungsmittel konzipiert sind», weswegen sie mit Bremsvorrichtungen zu versehen sind.
Warnhinweis und Gebrauchsanweisung
Werden Kinderrollschuhe als Spielzeug verkauft, so sind sie mit folgendem Warnhinweis zu versehen: «Achtung. Mit Schutzausrüstung zu benutzen. Nicht im Strassenverkehr zu verwenden».
In der Gebrauchsanweisung ist darauf hinzuweisen, dass das Spielzeug eine grosse Geschicklichkeit erfordert und deswegen mit Vorsicht zu verwenden ist, da sonst Unfälle passieren können. Die Gebrauchsanweisung muss zudem Angaben zur geeigneten Schutzausrüstung wie Schutzhelmen, Handschuhen, Knie- und Ellbogenschützer machen.