Familie

Habe ich als EU-Bürger das Recht auf Familiennachzug in die Schweiz?

Ein EU-Bürger mit gültiger Aufenthaltserlaubnis, einem Job oder finanzieller Sicherheit und einer passenden Wohnung darf Familienangehörige nachziehen lassen.

Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU gibt EU-Bürgern, die rechtmässig in der Schweiz wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf Familiennachzug.

EU-Bürger hat Recht auf Familiennachzug

Für einen Familiennachzug muss der EU-Bürger zunächst über eine gültige Aufenthaltserlaubnis der Schweiz verfügen. Er muss weiter nachweisen können, dass er eine angemessene Wohnung bereitstellen kann. Ist er angestellt, muss er seine Finanzen nicht offenlegen. Anders sieht es aus, wenn er selbstständig oder nicht erwerbstätig ist. In diesem Fall muss er belegen, dass er über genügende Mittel verfügt, um seine Familie finanzieren zu können.

Familiennachzug umfasst nicht gesamte Familie

Erfüllt der EU-Bürger die Voraussetzungen für einen Familiennachzug, können nicht sämtliche Familienangehörige davon profitieren. Als Familienangehörige gelten

  • der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen er Unterhalt gewährt;
  • die Verwandten oder die Verwandten des Ehegatten in aufsteigender Linie, denen er Unterhalt gewährt;
  • der Ehegatte und die unterhaltsberechtigten Kinder von Studierenden.

Aufgepasst: Ist ein über 21-jähriges Kind erwerbstätig, hat ein EU-Bürger keinen Anspruch, es im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ziehen zu lassen. (Siehe auch: «Darf ein erwerbstätiges Kind im Familiennachzug einreisen?»)

Aktualisiert am 28. November 2024