Unterwegs

Darf die Guardia di Finanza ein fremdes Auto beschlagnahmen?

Die italienische Finanzpolizei prüft unter anderem, ob der Fahrer eines Autos das Fahrzeug überhaupt nutzen darf. Ist eine andere Person Halterin des Fahrzeuges, muss der Fahrer die Einwilligung nachweisen können. Kann er dies nicht, riskiert er die Beschlagnahme des Autos.

Die Guardia di Finanza hat dafür zu sorgen, dass keine geschmuggelten oder gar gestohlenen Autos auf Italiens Strassen unterwegs sind. Deswegen muss ein Fahrer nachweisen können, dass er berechtigt ist, das Fahrzeug zu führen. Bei einer Auslandreise mit einem fremden Auto sollte sich der Fahrer immer eine Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeuges durch Drittpersonen ausstellen lassen. Der TCS stellt ein solches Formular auf seiner Website zur Verfügung. Die Wohngemeinde oder eine Notarin müssen das Formular beglaubigen.

Aufgepasst: Wer seinen Wohnsitz in Italien hat und mit einem in der Schweiz gemeldeten Fahrzeug nach Italien fährt, muss es verzollen und versteuern. Wer dies versäumt, riskiert eine Busse oder weiter gehende strafrechtliche Folgen.

Aktualisiert am 15. Juni 2023