Unterwegs
Darf die Guardia di Finanza ein fremdes Auto beschlagnahmen?
Weist der Fahrer nicht nach, dass er Halter oder auf eine andere Weise berechtigt ist, kann die Guardia di Finanza das Auto beschlagnahmen.
Die Guardia di Finanza hat dafür zu sorgen, dass keine geschmuggelten oder gar gestohlenen Autos auf Italiens Strassen unterwegs sind. Deswegen muss ein Fahrer nachweisen können, dass er berechtigt ist, das Fahrzeug zu führen. Bei einer Auslandreise mit einem fremden Auto sollte sich der Fahrer immer eine Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeuges durch Drittpersonen ausstellen lassen. Der TCS stellt ein solches Formular auf seiner Website zur Verfügung. Der Fahrer muss das Formular beglaubigen lassen. Die amtliche Beglaubigung ist kantonal geregelt. Je nach Kanton beglaubigen die Wohngemeinde, die Notarin oder eine andere Stelle das Formular.
Eine amtliche Beglaubigung kann durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ersetzt werden, da diese höchste digitale Sicherheitsstandards bietet und rechtlich der handschriftlichen Unterschrift sowie oft auch der Beglaubigung gleichgestellt ist. Ob die Guardia di Finanza eine QES akzeptiert und diese vor Ort überprüfen kann, ist fraglich. Deshalb ist man mit einer schriftlichen Beglaubigung auf der sicheren Seite.
Aufgepasst: Wer seinen Wohnsitz in Italien hat und mit einem in der Schweiz gemeldeten Fahrzeug nach Italien fährt, muss es verzollen und versteuern. Wer dies versäumt, riskiert eine Busse oder weiter gehende strafrechtliche Folgen.
Aktualisiert am 24. März 2026