Unterwegs

Darf die Guardia di Finanza ein fremdes Auto beschlagnahmen?

Ja, wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie das Auto auch gebrauchen dürfen. So beispielsweise wenn Sie mit dem Auto Ihrer Mutter unterwegs sind und deren Einwilligung nicht belegen können.

Es ist die Aufgabe der Guardia di Finanza dafür zu sorgen, dass keine geschmuggelten oder gar gestohlenen Autos auf Italiens Strassen unterwegs sind.

Bewilligung erspart böse Überraschungen

Um solch unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich vor einer Auslandreise mit einem fremden Auto immer eine Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeuges durch Drittpersonen ausstellen lassen. Sie können dieses Formular auf der Website des TCS herunterladen.

Vorsicht bei Wohnsitz in Italien

Aber Achtung: Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Italien haben und das Fahrzeug Ihrer Mutter in der Schweiz angemeldet ist, dürfen Sie mit diesem Auto nicht nach Italien fahren, ohne es zu verzollen und zu versteuern. Tun Sie dies nicht, riskieren Sie eine Busse oder weitgehende strafrechtliche Folgen.