Gesundheit
Arzt musste Jacke aufschneiden: Zahlt die Unfallversicherung?
Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt keine Kosten für durch einen Unfall beschädigte Kleider.
Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt Sachschäden nur, wenn die beschädigte oder zerstörte Sache einen Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzt. Dies ist bei Kleidern nicht der Fall. Eine allfällige private Unfallzusatzversicherung kann jedoch auch beschädigte Kleider ersetzen, wobei sie hier je nach Deckung den Neuwert erstattet.
Hat eine Drittperson den Unfall verursacht, ist sie für Sachschäden haftpflichtig. Sie beziehungsweise ihre Versicherung wird jedoch in aller Regel nur den Zeitwert, nicht aber den Wiederkaufswert ersetzen.