Familie

Darf die Schule Kleidervorschriften erlassen?

In erster Linie bestimmen die Eltern über die Kleider ihrer Kinder. Nur in Ausnahmefällen darf die Schule Kleidervorschriften erlassen.

Die Eltern sind für die Erziehung ihrer Kinder zuständig. Sie «haben das Kind ihren Verhältnissen entsprechend zu erziehen und seine körperliche, geistige und sittliche Entfaltung zu fördern und zu schützen». Das Kind seinerseits ist in seiner persönlichen Freiheit und in seiner Glaubens- und Gewissensfreiheit verfassungsrechtlich geschützt, wobei diese Freiheiten grundsätzlich auch die freie Wahl der Kleider umfassen.

Eine Grenze findet sowohl das Erziehungsrecht der Eltern als auch die persönliche Freiheit des Kindes da, wo Kleidervorschriften aus Sicherheitsgründen notwendig sind oder wo Kleider Grundrechte Dritter verletzen. Hier darf oder muss die Schulgemeinde beziehungsweise die Schule eingreifen. (Siehe auch: «Muss mein Kind nach dem Sportunterricht duschen?»)

Kleidervorschriften sind meist unverhältnismässig

Schreiben Kanton, Schulgemeinde oder Schule den Kindern vor, was diese zu tragen haben, schränken sie in deren Grundrechte ein. Je nachdem, wie weit die Vorschriften gehen, sind diese schwerwiegend und müssen deswegen in einem formellen Gesetz verankert sein. Sie müssen weiter im öffentlichen Interesse liegen. Ein solches öffentliches Interesse ist etwa die Pflicht der Schule, einen ordentlichen Betrieb zu gewährleisten. Allerdings scheitert die Zulässigkeit der so begründeten Kleidervorschriften regelmässig daran, dass diese auch verhältnismässig sein müssen. Denn das wäre nur dann der Fall, wenn die Kleidung einen ordentlichen Schulbetrieb verunmöglicht und nur die Verankerung einer Kleidervorschrift den Betrieb wieder zu normalisieren vermag.

Schülerinnen dürfen Kopftuch tragen

Wie das Bundesgericht festhält, dürfen Kinder in der Schule religiöse Symbole tragen, da diese in aller Regel die geistige Entwicklung der anderen Kinder nicht beeinflussen: Es ist den «Mitschülern zuzumuten, das Tragen von religiösen Symbolen durch die Mitschülerin hinzunehmen». Da die Schule ein öffentlicher Raum ist, darf sich eine Schülerin oder auch ein Schüler jedoch nicht das Gesicht verhüllen. (Siehe auch: «7 Antworten zu dem neuen Verhüllungsverbot»)

Ausnahmsweise kann Schule Kleidervorschriften erlassen

Punktuell kann die Schule namentlich dann Kleidervorschriften erlassen, wenn diese sich aus Sicherheitsgründen aufdrängen. So darf die Schule im Sport- oder im Werkunterricht etwa verlangen, dass die Kinder Kleidung tragen, welche das Verletzungsrisiko senken.

Öffentliche Schulen und private Schulen, die staatliche Aufgaben wahrnehmen, sind zudem an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu deren Verwirklichung beizutragen. Sie müssen deswegen etwa dafür sorgen, dass die Schüler das Grundrecht der Rechtsgleichheit nicht verletzen. So dürfen Schulen vorschreiben, dass auf dem Schulgelände sichtbare Kleidungsstücke keine rassistischen, sexistischen oder sonstwie diskriminierenden Aussagen enthalten.