Wohnen

Was kann ich tun, wenn sich mein Nachbar nicht an den Waschplan hält?

Bei Streitigkeiten um die gemeinsame Waschküche hilft meist ein Gespräch. Rechtliche Massnahmen sind kaum erfolgsversprechend.

Stellt die Vermieterin ihren Mietern eine gemeinsame Waschküche zur Verfügung, kann sie deren Benutzung in einer Hausordnung regeln. Ist die Hausordnung im Mietvertrag erwähnt oder hat die Vermieterin bei dessen Abschluss auf sie hingewiesen, ist die Hausordnung verbindlich.

Wäscht der Nachbar in der Nacht und stört damit die Nachtruhe der anderen Mieter, verletzt er seine Pflicht zur Rücksichtnahme unabhängig von einer allfälligen Hausordnung. (Siehe auch: «Schlaflos, weil Nachbarin nachts Olympia schaut. Was kann ich tun?»)

Verletzt der Mieter die Hausordnung und den allenfalls darin enthaltenen Waschplan oder die Pflicht zur Rücksichtnahme, kann die Vermieterin ihn schriftlich ermahnen. Sinnvoller und erfolgsversprechender dürfte es aber sein, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Ebenfalls eine Möglichkeit kann es sein, eine private Waschmaschine zu installieren.

Aufgepasst: Selbst wenn die Vermieterin die Installation einer privaten Waschmaschine nicht verbieten darf, ist die Installation in einigen Gemeinden meldepflichtig.