Unterwegs
Wie kann ich beim Leasing sparen?
Leasing ist für jene eine Option, welche in gesicherten finanziellen Verhältnissen leben. Diese können allenfalls vorteilhafte Konditionen aushandeln.
Ein Leasingvertrag ist ein im Obligationenrecht nicht geregelter Vertrag, der zwischen Miet- und Kaufvertrag anzusiedeln ist. Nur das Bundesgesetz über den Konsumkredit regelt einzelne Punkte des Leasingvertrages. Entsprechend haben die Vertragsparteien einen grossen Ermessensspielraum bei der Ausgestaltung des Leasingvertrages. (Siehe auch: «Was passiert, wenn ich die Leasingrate nicht mehr bezahlen kann?»)
Kauf eines Leasingfahrzeugs kann teuer sein
Wer ein Fahrzeug least, geht keinen Kaufvertrag auf Raten ein. Das bedeutet zum einen, dass ein Leasingnehmer nicht das automatische Recht hat, den geleasten Wagen nach Ablauf der Vertragsdauer zu übernehmen. Ein solches Recht hat der Leasingnehmer nur, wenn die Vertragsparteien dies so vereinbart haben.
Zum anderen bedeutet es, dass wenn dieses Recht vertraglich besteht, der Kaufpreis deutlich über dem ursprünglich berechneten Rest liegen darf. Wie hoch dieser Preis ist, ist Verhandlungssache. Namentlich geben verhältnismässig hohe Leasingraten kein automatisches Recht darauf, das Auto bei Vertragsende zum Restwert übernehmen zu dürfen.
Je nach Vertrag laufen die Verhandlungen über den Kaufpreis mit dem Garagisten oder mit der Leasinggeberin direkt.
Aufgepasst: Wer ein Auto mit der Absicht least, es später zu übernehmen, sollte bereits vor Vertragsabschluss die Konditionen prüfen und sie sich schriftlich bestätigen lassen.
Vorzeitiger Vertragsausstieg beim Leasing vermeiden
Ein Leasingvertrag ist ein befristeter Vertrag. Löst der Leasingnehmer ihn vorzeitig auf, muss er nachzahlen. Zwar sind eigentliche Strafgebühren nicht zulässig, die Leasinggeberin darf aber den Wertverlust ausgleichen und die Leasinggebühren rückwirkend erhöhen.
Aufgepasst: Ein Leasing ist nur sinnvoll, wenn das Einkommen für die Bezahlung der Leasingzinsen während der gesamten Vertragsdauer reicht.
Vereinbarte Kilometerzahl einhalten
Leasingverträge regeln die maximal zulässige Anzahl Kilometer, welcher der Leasingnehmer mit dem Wagen fahren darf. Fährt er mehr, droht eine Nachzahlung. Allerdings darf die Leasinggeberin hier nicht irgendeinen Preis verlangen. Verlangt er einen Fantasiepreis, verstösst der Vertrag damit möglicherweise gegen die guten Sitten und ist nichtig. Als Faustregel gilt, dass die Leasinggeberin pro Mehrkilometer 10 Rappen verlangen darf.
Aufgepasst: Wer das erste Mal ein Fahrzeug least, unterschätzt oft die gefahrenen Kilometer pro Jahr. Bei Vertragsschluss ist deswegen genau zu prüfen, wie hoch die Nachzahlungen bei einer Überschreitung der maximalen Kilometeranzahl sind.
Steuern sparen mit Leasing nicht möglich
Nicht geeignet ist das Leasing, um Steuern zu sparen. Denn die Leasingraten gelten steuerrechtlich nicht als Kreditzinsen, welche ihrerseits abzugsfähig sind.