Gesundheit

Wie entsorge ich Medikamente?

Wer Medikamente entsorgen will, darf sie nicht in den Hausmüll tun, sondern muss sie einer Apotheke, einer Drogerie oder einer Sammelstelle abgeben.

Medikamente sind Sonderabfälle gemäss dem Abfallverzeichnis. Die Entsorgung von Sonderabfällen erfordert «umfassende besondere technische und organisatorische Massnahmen». Die Kantone müssen dafür sorgen, dass die Sammlung und Entsorgung von Medikamenten getrennt erfolgt. Sie können dafür Sammelstellen einrichten oder etwa Apotheken und Drogerien verpflichten, Altmedikamente zurückzunehmen.

Medikamente sind Sondermüll

Medikamente der Abgabekategorien A, B, und D sind kein Siedlungsabfall und müssen entsprechend als Sonderabfälle getrennt vom Haushaltsmüll gesammelt und entsorgt werden. Obwohl es der Bundesgesetzgeber nicht vorschreibt, können Privatpersonen ihre abgelaufenen oder nicht mehr benötigten Medikamente in aller Regel gratis in Apotheken, Drogerien oder den kantonalen beziehungsweise kommunalen Sammelstellen abgeben.

Frei verkäufliche Arzneimittel (Abgabekategorie E) wie Medizinaltees oder Vitamintabletten enthalten keine heiklen Stoffe und stellen keine Gefahr während der Entsorgung dar. Diese können über den Haushaltsmüll entsorgt werden. (siehe auch: «7 Antworten zu der neuen Arzneimittelverordnung»)

Kanton kann Apotheken und Drogerien zur Rücknahme von Medikamenten verpflichten

Die Kantone können den Detailhandel namentlich über die Detailhandelsbewilligung verpflichten, Altmedikamente zurückzunehmen. Umweltschutz- beziehungsweise bundesrechtlich gibt es keine solche Verpflichtung. Sofern Apotheken und Drogerien jedoch die Altmedikamente entgegennehmen, sie lediglich einsammeln und nicht selbst entsorgen, benötigen sie dafür keine Bewilligung und müssen keinen Begleitschein ausfüllen.