Konsum & Internet

Muss das Geschäft die Verpackung zurücknehmen?

Ein Geschäft ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Verpackung eines gekauften Produkts zu entsorgen. Ausnahmen gelten bei Getränkeverpackungen.

Das Umweltschutzgesetz verpflichtet eine Verkäuferin nicht generell, die Verpackung des verkauften Produkts zurückzunehmen und zu entsorgen. Der Bundesrat kann allerdings bei bestimmten Produkten vorschreiben, dass das Geschäft sie wieder zurücknimmt. Dies hat er beispielsweise mit der Verordnung über Getränkeverpackungen getan und die Getränkeverpackungen in verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • Mehrwegverpackungen. Händler, Hersteller und Importeure müssen auf Mehrwegverpackungen ein Pfand erheben und die Mehrwegverpackungen, die sie in ihrem Sortiment führen, gegen Rückerstattung des Pfands wieder zurücknehmen.
  • Einwegverpackungen aus PVC. Händler, Hersteller und Importeure müssen auf Getränke in Einwegverpackungen aus PVC ein Pfand erheben. Sofern sie die entsprechenden Getränke in den Einwegverpackungen aus PVC im Sortiment führen, müssen sie die Verpackungen gegen Rückerstattung des Pfandes wieder zurücknehmen und auf eigene Kosten verwerten lassen.
  • Einwegverpackungen aus PET und Metall. Sofern sie die Entsorgung durch finanzielle Beiträge an eine private Organisation nicht sicherstellen, müssen Händler, Hersteller und Importeure von Getränken in Einwegverpackungen aus PET und Metall die Verpackungen zurücknehmen, auf eigene Kosten verwerten lassen und gut sichtbar auf die Rückgabemöglichkeit hinweisen.