Wohnen
Muss die Vermieterin energiesparende Geräte einbauen?
Der Mieter hat keinen Anspruch auf energiesparende Elektrogeräte. Dies selbst dann nicht, wenn die Lebensdauer des Gerätes abgelaufen ist.
Die Vermieterin muss die Wohnung und die eingebauten Geräte im «tauglichen Zustand» erhalten. Dies gibt dem Mieter aber nicht das Anrecht auf optimierte Geräte. Er muss auch Stromfresser akzeptieren, sofern diese bereits bei Vertragsschluss installiert waren.
Vermieterin muss amortisierte Geräte nicht ersetzen
Der Mieter hat keinen Anspruch auf energieeffiziente Geräte. Dies gilt auch dann, wenn die Lebensdauer eines Stromfressers bereits abgelaufen ist.
Die Lebensdauer eines Gerätes orientiert sich nach der Lebensdauertabelle. Der Mieterinnen- und Mieterverband hat diese interaktive Tabelle zusammen mit dem Hauseigentümerverband entwickelt. Die Tabelle besagt jedoch lediglich, ob und wie viel der Mieter beim Auszug bezahlen muss, wenn das Gerät beschädigt ist. Ist die Lebensdauer eines Gerätes während der Mietdauer abgelaufen, hat der Mieter kein Anrecht auf einen Ersatz. Ebenso wenig wie der neue Mieter Anspruch auf ein neues Gerät hat, wenn er die Wohnung mit dem alten und bereits amortisierten Gerät anmietet. (Siehe auch: «Modernen Herd eingebaut: Muss die Vermieterin den Rabatt weitergeben?»