Wohnen

Modernen Herd eingebaut: Muss die Vermieterin den Rabatt weitergeben?

Falls es sich bei dem neuen Herd um eine wertvermehrende Investition handelt, darf die Vermieterin zwar den Mietzins erhöhen. Für die Berechnung des genauen Betrages muss sie allerdings belegen können, wie viel sie gesamthaft investiert hat: Profitiert sie beispielsweise von einem Mengenrabatt, muss sie diesen in der Berechnung berücksichtigen.

Als Mehrleistung kann Ihre Vermieterin nur den Teil der Kosten geltend machen, der die Kosten zur Wiederherstellung oder Erhaltung des ursprünglichen Zustandes übersteigt.

Wertvermehrende oder werterhaltende Investition

Ist Ihr Kochherd in die Jahre gekommen und Ihre Vermieterin baut einen neuen ein, handelt es sich nicht zwingend um eine wertvermehrende Investition. Vielmehr muss der neue Herd zusätzliche Funktionen haben. Ist die Lebensdauer des Kochherds abgelaufen, entsteht durch den Einbau eines gewöhnlichen neuen Herds kein Mehrwert.

Voraussetzungen Mietzinserhöhung

Um den Mietzins erhöhen zu dürfen, muss die Vermieterin den Herd zunächst bereits ersetzt haben. Eine präventive Mietzinserhöhung, um den Kochherd finanzieren zu können, ist also ungültig.

Ihre Vermieterin muss die Mietzinserhöhung zudem mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist auf einem amtlichen Formular ankündigen und auf diesem Formular begründen, warum sie die Miete erhöht. Sie muss schliesslich die entsprechenden tatsächlichen Kauf- und Installationskosten nachweisen können. Dies kann sie von sich aus, beispielsweise direkt auf dem amtlichen Formular, oder auf Ihre Nachfrage hin machen.

Berechnung Mietzinserhöhung

Die Vermieterin berechnet die Mietzinserhöhung, indem sie die Investition, die Unterhaltskosten, den Hypothekarzins und den wertvermehrenden Anteil einbezieht. Der wertvermehrende Anteil kann bei einem neuen Kochherd gemäss der Praxis bei bis zu 35% liegen. Aber Achtung: Es ist auch möglich, dass der neue Herd gegenüber dem alten einen Minderwert hat, etwa, wenn der alte Herd eine Umluftfunktion hatte und der neue nicht. In diesem Fall könnten Sie gar eine Mietzinsreduktion verlangen.