Gesundheit
Spare ich, wenn ich Generika verwende?
Wer ein Arzneimittel bezieht, für das es ein gleichwertiges und günstigeres Generikum gibt, bezahlt grundsätzlich einen höheren Selbstbehalt.
Das Krankenversicherungsgesetz bestimmt, dass sich die Versicherten «an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen» beteiligen. Diese Kostenbeteiligung besteht zum einen aus dem festen Jahresbetrag, der Franchise, und 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten, dem Selbstbehalt. Dieser Selbstbehalt beträgt für Erwachsene höchstens CHF 700 und für Kinder CHF 350. Der Bundesrat kann jedoch für bestimmte Leistungen eine höhere Kostenbeteiligung vorsehen. Dies hat er namentlich bei Arzneimitteln gemacht, für die es ein gleichwertiges und um einen bestimmten Prozentsatz günstigeres Generikum gibt. Bezieht eine versicherte Person Arzneimittel mit einem erhöhten Selbstbehalt, steigt der maximale Selbstbehalt auf CHF 1 120 für Erwachsene beziehungsweise auf CHF 560 für Kinder.
Selbstbehalt von 40 Prozent für teure Arzneimittel
Benötigt der Patient ein Arzneimittel, für welches ein Generikum vorhanden ist, kann er unter bestimmten Voraussetzungen nur das Generikum mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent beziehen und muss für das Originalpräparat einen Selbstbehalt von 40 Prozent übernehmen. Dies ist dann der Fall, wenn:
- das Generikum die gleiche Wirkstoffzusammensetzung hat;
- der Fabrikabgabepreis des Vergleichs-Arzneimittels den Durchschnitt des günstigsten Drittels aller entsprechenden Arzneimittel auf der Spezialitätenliste
- keine medizinischen Gründe gegen das günstigere Generikum sprechen;
- das günstigere Generikum verfügbar ist.
Die behandelnde Ärztin, der Apotheker oder der Chiropraktor müssen den Patienten informieren, wenn ein gleichwertiges Generikum verfügbar ist.
Aufgepasst: Der erhöhte Selbstbehalt kann auch für ein Generikum gelten, sofern dieses den Grenzwert übersteigt.