Wohnen

Schlaflos, weil Nachbarin nachts Olympia schaut. Was kann ich tun?

Mit ihr zu reden versuchen. Haben Sie damit keinen Erfolg, kann allenfalls die Verwaltung für Ruhe sorgen, oder im Notfall auch die Polizei.

Wohnen Sie zur Miete, haben alle Mieter Pflicht, auf die anderen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen. Leben Sie im Stockwerkeigentum, haben die anderen Eigentümerinnen ebenfalls eine gesetzliche Pflicht zur Rücksichtnahme. Und selbst Hauseigentümerinnen dürfen nicht jederzeit tun, was sie wollen: Sie haben sich jeder «übermässigen Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten».

Bis wann darf ein Mieter Lärm machen?

In den meisten Mehrfamilienhäusern gibt es Hausordnungen, in welchen die Vermieterin auch Ruhezeiten festlegt. Hat die Vermieterin Ihre Nachbarin die Hausordnung beim Abschluss des Mietvertrages übergeben und im Mietvertrag darauf hingewiesen, muss Letztere sich grundsätzlich an die darin vorgegebenen Ruhezeiten halten, sofern dies vernünftig und verhältnismässig ist. Besteht keine Hausordnung, können Sie sich allenfalls an dem Ortspolizeireglement orientieren. Im Normalfall gilt eine Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr, während der Ihre Nachbarin die olympischen Spiele nur in Zimmerlautstärke verfolgen darf.

Hält sich Ihre Nachbarin nicht daran, ist es sinnvoll, erst das Gespräch mit ihr zu suchen. Bringt das auch in den folgenden Nächten nicht die gewünschte Ruhe, können Sie sich an Ihre Vermieterin wenden, die Ihre Nachbarin schriftlich mahnen kann. Da die Olympiade auch irgendwann mal vorbei ist, werden Sie aber mit der Forderung nach einer Mietzinsreduktion kaum Erfolg haben: Die Lärmbelastung wird in ihrer Dauer und Intensität kaum über das hinausgehen, was Sie als Mieter dulden müssen.

An welche Regeln muss sich die Stockwerkeigentümerin halten?

Eine Stockwerkeigentümerin darf von Gesetzes wegen den anderen Stockwerkeigentümerinnen die Ausübung ihrer Eigentumsrechte nicht erschweren, muss also auch auf deren Ruhebedürfnis Rücksicht nehmen. Allenfalls sind im Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft detailliertere Regelungen der Ruhezeit festgehalten.

Als Stockwerkeigentümerin tun Sie gleich wie als Mieter gut daran, erst mit Ihrer Nachbarin zu reden und zusammen mit ihr eine Lösung zu finden. Funktioniert das nicht, können Sie im Reglement nachschauen, ob und wie dieser Fall geregelt ist – allerdings gilt auch hier: Bis Sie die entsprechenden Schritte unternommen haben, dürfte Olympia bereits vorbei sein.

Muss eine Hauseigentümerin Rücksicht nehmen?

Selbst eine Hauseigentümerin darf nicht unbeschränkt Lärm verursachen, denn auch sie muss auf Ihre Nachbarinnen Rücksicht nehmen. Der erste Schritt sollte hier nicht anders aussehen als bei einem lärmigen Mieter oder einer lärmigen Stockwerkeigentümerin: Gehen Sie klingeln und versuchen Sie, die Angelegenheit unter sich zu regeln.

Zeigt Ihre Nachbarin kein Einsehen, können Sie als letzte Massnahme die Polizei rufen. Diese greift ein, wenn Ihre Nachbarin so laut ist, dass sie die lokale Polizeiverordnung verletzt.