Behörden

Anzeige wegen Ruhestörung: Was droht mir?

Ist Ihre Party ausgeartet und sind Ihre Nachbarn nicht amüsiert, hängen die Konsequenzen davon ab, wo Sie wohnen.

Das Schweizerische Strafgesetzbuch sanktioniert die Ruhestörung nicht, wohl aber die kantonalen Strafrechts- und Polizeiordnungen. Im Kanton Bern droht beispielsweise demjenigen, der «andere zur Nachtruhezeit durch übermässigen Lärm stört» eine Busse von bis zu 1 000 Franken, in Freiburg und auch in Genf beträgt die Busse bis zu 10 000 Franken. Solothurn bestraft «groben Unfug oder Nachtlärm» mit Busse oder Haft bis zu 8 Tagen. Das Tessin schliesslich sanktioniert «nächtlichen Lärm in bewohnten Gebieten», sofern dieser gegen die kommunalen Lärmvorschriften verstösst. Die Höhe der Busse ist der Gemeinde überlassen.

Welcher Lärm zu welcher Uhrzeit strafbar ist, ist noch komplizierter, da dies meist in kommunalen Reglementen geregelt ist. Die Nachtruhe liegt jedoch meist zwischen 22.00 und 6.00 in der Deutschschweiz und im Tessin sowie zwischen 22.00 und 7.00 in der Westschweiz. Überall gilt jedoch: Am besten informieren Sie Ihre Nachbarn vor der Party oder laden sie gleich mit ein – denn wo kein Kläger, da kein Richter.