Behörden
Darf ich im Zugsabteil über alles sprechen?
Gespräche im Zug sind öffentlich. Wer sich im Zug etwa ehrverletzend oder rassistisch äussert oder Geheimnisse ausplaudert, macht sich strafbar.
Gespräche im Zug sind öffentlich und können deswegen verschiedene rechtliche Folgen haben. Wer beispielsweise über einen anderen rufschädigend spricht, begeht möglicherweise eine Ehrverletzung. Strafbar macht sich auch, wer «öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen» verspottet, denn hier liegt eine Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit vor. Rassistische oder homophobe Bemerkungen sind im privaten Rahmen erlaubt, im öffentlichen Raum wie eben etwa im Zug strafbar. Strafbar ist es auch, über amtliche geheime Verhandlungen öffentlich zu reden. Diskutiert schliesslich eine Ärztin die Krankengeschichte eines identifizierbaren Patienten oder etwa ein Anwalt den bisherigen Prozessverlauf seinen Klienten, verletzen diese Personen das Berufsgeheimnis.