Wohnen

Wie laut darf ich in meiner Mietwohnung Musik hören?

Während der Ruhezeiten gilt der Grundsatz der Zimmerlautstärke. Ausserhalb der Ruhezeiten darf der Mieter die Musik lauter drehen, aber auch hier gelten Grenzen.

Die Vermieterin darf von den Mietern verlangen, dass sie Rücksicht aufeinander nehmen. Die Mieter haben sich insbesondere an die Ruhezeiten zu halten und dürfen ihre Nachbarn ausserhalb dieser ebenfalls nicht permanent beschallen. (Siehe auch: «Schlaflos, weil Nachbarin nachts Olympia schaut. Was kann ich tun?»)

Während Ruhezeiten gilt Zimmerlautstärke

In der Regel legen die lokale Polizeiordnung und / oder die Hausordnung Ruhezeiten über den Mittag und in der Nacht fest. In dieser Zeit darf der Mieter nur in Zimmerlautstärke Musik hören.

Weder Gesetz noch Rechtsprechung definieren diese «Zimmerlautstärke» in absoluten Zahlen. Entscheidend ist, ob die Musik für die anderen Mieter und Nachbarn störend ist oder nicht. Dies hängt von verschiedenen Umständen ab, so etwa von der Lage der Wohnung, der Bausubstanz des Hauses und auch von der Tageszeit.

Mieter dürfen nicht ständig laut Musik hören

Die Vermieterin darf Musik ausserhalb der Ruhezeiten nicht vollständig verbieten. Sie kann aber in der Hausordnung zusätzliche Regelungen aufstellen. Vorschriften, wonach Mieter nur bei geschlossenem Fenster Musik hören dürfen oder ein über die Zimmerlautstärke hinausgehender Musikgenuss nur während einer bestimmten Dauer erlaubt ist, sind zulässig.

Wenn der musikaffine Mieter nun argumentiert, seine Musik sei auch nicht lauter als Kindergebrüll, wird er damit keinen Erfolg haben. Denn Kinderlärm in Wohnzonen ist höchstrichterlich abgesegnet und grundsätzlich erlaubt. (Siehe: «Ist Fussballspielen im Garten ein Kündigungsgrund?»)