Familie

Muss mein Kind nach dem Sportunterricht duschen?

Grundsätzlich können die Schulen ihre Schüler verpflichten, nach dem Sportunterricht zu duschen. Sie müssen dabei aber namentlich die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen respektieren.

In der obligatorischen Schule und auf der Sekundarstufe II ist der Sportunterricht obligatorisch. Für die Duschpflicht hingegen gibt es auf Bundesebene keine gesetzliche Grundlage. Es liegt in der Kompetenz der Kantone, eine solche einzuführen. Da eine Duschpflicht aber in die Grundrechte der persönlichen Freiheit und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen eingreift, muss sie namentlich verhältnismässig sein.

Allfällige Duschpflicht muss Privatsphäre schützen

Die Kantone können die Schüler der obligatorischen Schule grundsätzlich verpflichten, nach dem Sportunterricht zu duschen. Sie müssen dies aber in einer gesetzlichen Grundlage festlegen und insbesondere sicher stellen, dass die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen geschützt ist. Ob dies aus rechtlicher Sicht nur durch abgetrennte Duschkabinen möglich ist oder auch andere Massnahmen genügen, ist gerichtlich (noch) nicht geklärt.

Unproblematisch dürfte eine Duschpflicht aus der Perspektive der Religionsfreiheit sein. Gemäss Bundesgericht ist die Religionsfreiheit gewahrt, solange die Schule das geschlechtergetrennte Umziehen und Duschen gewährleistet.